Langenfeld Kirchen-Dekret in der Kritik

Langenfeld · Wer aus der katholischen Kirche austritt, bekommt jetzt ein geharnischtes Schreiben, das ihn auf die Rechtsfolgen seines Schrittes hinweist. Viele Pfarrer distanzieren sich von dem Musterbrief. Auch Dechant Jürgen Rentrop missfällt der Tonfall.

 "Nicht pastoral, sondern juridisch": Pfarrer Jürgen Rentrop.

"Nicht pastoral, sondern juridisch": Pfarrer Jürgen Rentrop.

Foto: rm-

Der Kirchenaustritt "ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft ". So belehrt ein "Pastorales Schreiben" der katholischen Kirche Gemeindemitglieder, die ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht erklärt haben. Der Brief — Folge eines Dekrets der Deutschen Bischofskonferenz — schlägt in vielen Gemeinden hohe Wellen. Manche Pfarrer wollen den Musterbrief nicht unterschreiben. So weit will Dr. Jürgen Rentrop, Pfarrer der Gemeinde St. Josef und Martin und Dechant für Langenfeld/Monheim, nicht gehen, aber auch er kritisiert: "Der Tonfall ist nicht pastoral, sondern juridisch. Wir werden deshalb ein eigenes Begleitschrieben formulieren."

Der von den Bischöfen dekretierte Brief listet auf, welche Rechtsfolgen ein Kirchaustritt hat: Ausschluss von den Sakramenten, der Ausgetretene darf keine kirchlichen Ämter und Funktionen mehr innehaben, darf weder Tauf- noch Firmpate sein. Er verliert das Wahlrecht in der Kirche und darf nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein. "Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen von Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden", heißt es weiter.

"Es kann verweigert werden, muss aber nicht", kommentiert Rentrops Amtsbruder Gerhard Trimborn aus Richrath den Passus. Dass den Ausgetretenen die Konsequenzen ihres Schritts genannt werden, hält der Seelsorger für richtig. Dies sollte aber in einer "freundlichen Art" geschehen: "Sonst schaden wir uns doch nur selbst. Wir sind hier schließlich nicht die Alleinanbieter." Deshalb gehe er davon aus, dass sich die Langenfelder Gemeinde weiter in einem verbindlichen Ton an diejenigen wenden werde, die ihr den Rücken gekehrt haben: "So etwa, wie wir dies bisher gemacht haben. Wir haben vor allem Fragen gestellt — ,Warum haben Sie diesen Schritt getan?' etc."

Nur wenige antworteten, aber diejenigen, die es täten, nennten Gründe, die es ernst zu nehmen gelte: "Private Geldsorgen spielen eine Rolle; manche erklären, sie könnten zuviel von dem, was in der Kirche läuft, nicht mittragen. Einige sagen auch: Das hat nichts mit euch vor Ort zu tun", berichtet Trimborn.

Und die große Mehrheit derer, die die Rückfragen aus dem Pfarrbüro unbeantwortet lässt? "Auch diese Menschen haben sich den Schritt meist gut überlegt", ist Dechant Rentrop überzeugt. Um so wichtiger sei es, eine einfühlsame Ansprache zu wählen, um die Tür für eine Rückkehr offenzuhalten.

Die Möglichkeit hierzu hat Rentrop: "Einem Pfarrer steht es frei, das Schreiben um einen persönlichen Brief zu ergänzen oder persönlich Kontakt aufzunehmen", sagt Nele Harbeke, Pressereferentin beim Erzbistum Köln. Ersetzt werden dürfe der Musterbrief aber nicht: "Dekret und Brief sind kirchenrechtlich gesehen eine Einheit, der Pastorale Brief muss ohne Änderungen verschickt werden."

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort