Langenfeld Kommentar: Verstöße ahnden

Langenfeld · Grundsätzlich ist ein Fest wie die Karibik-Nacht natürlich eine offene Veranstaltung. Wenn sich also junge Leute via Facebook verabreden, zu einer öffentlichen Party zu gehen, ist das nicht zu beanstanden.

Hiervon haben sich aber womöglich auch jugendliche Krawallmacher anziehen lassen, die darauf aus waren, sich sinnlos zu betrinken und dann loszuschlagen.

Vielleicht ist das nur ein vorübergehendes Phänomen. Und zweifelhaft ist, ob man dafür diejenigen haftbar machen kann, die auf die Veranstaltung hingewiesen haben. Die Polizei hat die gewaltbereiten Täter ja vermutlich alle dingfest gemacht.

Sie werden sich für ihr Handeln verantworten müssen. Ein Schwachpunkt scheint aber die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sein. Verstöße müsste man konsequenter ahnden.

(RP)
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