Monheim: Ledige Väter als Bittsteller
VON PETRA CZYPEREK - zuletzt aktualisiert: 14.08.2010Düsseldorf (RPO). Das neue Sorgerecht stärkt zwar die unverheirateten Väter, doch sind noch viele weitere Schritte notwendig, um ihnen nach einer Trennung den Umgang mit ihren Kindern zu erleichtern, versichern Jugendamt und ein Betroffener.
Sascha Klein (Name geändert) freut sich auf jedes zweite Wochenende. Dann darf der 25-Jährige seinen kleinen Sohn sehen. Die beiden tollen bei schönem Wetter gemeinsam auf dem Spielplatz herum oder unternehmen Ausflüge an den Rhein. Mit seiner Ex-Freundin, von der er sich Ende des vergangenen Jahres trennte, teilt sich der ledige Vater das Sorgerecht für den Jungen.
Damit ist der Monheimer rechtlich besser gestellt als viele andere unverheiratete Väter, die bisher oft nur ein Umgangsrecht erhielten. Erst vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der ledigen Väter gestärkt: Mütter können demnach ihrem Ex-Partner das Sorgerecht nicht mehr verweigern. Doch auch, wenn Sascha Klein die neue Gesetzeslage "super für die Väter" findet, reicht sie seiner Meinung nach noch längst nicht aus. Es seien weitere Schritte notwendig, um die Position der Männer zu stärken. Beispielsweise ziehe seine ehemalige Lebensgefährtin bald zu ihrer neuen Liebe, doch die wohnt 300 Kilometer weit weg. "Wie soll ich es da noch schaffen, mein Kind regelmäßig abzuholen und wieder hinzubringen?", fragt der 25-Jährige. "Das kostet viel Geld und ist Stress für den Jungen."
Mutter will wegziehen
Da der Kleine bei der Mutter lebt, hat sein Vater keinen Einfluss darauf, welchen Wohnort die für sich und das Kind wählt. Dennoch verlange die gesetzliche Regelung, dass der Vater seinen Nachwuchs für den Besuch bei der Partnerin abholt und auch wieder dort hin bringt, erläuterte Bernd Albrecht vom Jugendamt. Sascha Klein möchte eigentlich, dass sein Sohn in Monheim bleibt. "Hier wohnen Oma, Opa und alle Verwandten." Komme es zu keiner einvernehmlichen Regelung mit der Mutter des Kindes, habe Bernd Albrecht ihm vorgeschlagen, sich juristische Hilfe zu holen.
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Monheimer Jugendamt beraten Familien, die in Trennungssituationen das Umgangs- oder das Sorgerecht für die Kinder klären wollen und dabei Hilfe brauchen. Die neue Sorgerechtsregelung habe bisher jedoch noch nicht zu mehr Anfragen geführt, sagte Albrecht. Er rechnet jedoch ab Herbst mit zusätzlichem Beratungsbedarf. Die Sorgerechtsanträge müssen beim Amtsgericht in Langenfeld gestellt werden. In der Regel fordere das Familiengericht die Jugendämter zu einer Stellungnahme auf, wenn die Väter das Umgangsrecht beantragen. Das werde beim neuen Sorgerecht ähnlich sein, so Albrecht. "Wir hören alle Seiten, suchen einen Kompromiss und schlagen dem Gericht eine Regelung vor." Manchmal sei keine Einigung möglich. "Trennung ist immer mit Trauer und Wut verbunden, das Vertrauen ist gestört oder es gab Gewalt in der Familie."
Treffen unter Aufsicht
Dann schlagen Bernd Albrecht und seine Kollegen auch den begleiteten Umgang in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) Langenfeld vor. Die Treffen zwischen Vater und Kind finden zunächst einmal unter Aufsicht einer pädagogisch geschulten Begleiterin statt, die beobachtet, wie der Elternteil mit seinem Nachwuchs umgeht.
Aber nicht immer sei es nachvollziehbar, warum die Mütter den Kontakt zwischen Ex-Partner und Sohn oder Tochter verweigerten. Einige ambitionierte Väter habe er im Laufe seiner Beratungstätigkeit als regelrechte "Bittsteller" gegenüber der Frau erlebt, sagte Bernd Albrecht.
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