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Langenfeld: Mäuseplage im Supermarkt vor Gericht

VON DIETER CLARIUS - zuletzt aktualisiert: 09.11.2007

Düsseldorf (RPO). Monatelang tanzten im Jahr 2006 die Mäuse im Kaufland-Verbrauchermarkt. In den Regalen knabberten sie hier Brot, dort Nudeln und nebenan Kekse an. Mäusekot war in Mengen in fast allen Abteilungen zu finden. Die Kontrolleure des Amtes für Verbraucherschutz waren seinerzeit fast täglich in dem Haus am Ernst-Reuter-Platz. Doch geändert habe sich die Situation erst im Herbst 2006.

Gestern stand der ehemalige Marktleiter in Langenfeld vor Gericht. Der Staatsanwalt warf ihm schwere Versäumnisse vor. Man habe gravierende hygienische Mängel in der Kaufland-Filiale „in allen Bereichen“ festgestellt. Die Lebensmittelkontrolleure hätten angenagte Kartonteile ebenso gefunden wie teilweise gefressene Backwaren. „Es wurden Mäusenester unter den Backwaren vorgefunden“, so der Staatsanwalt. Auch in Teigwaren sei Kot entdeckt worden. „Im Lagerbereich für Brot und Gemüse wurde ein erheblicher Befall festgestellt“, verlas der Ankläger. Es habe die Gefahr bestanden, dass Lebensmittel mit Krankheitskeimen verseucht waren. Der schwerste Vorwurf des Staatsanwaltes: „Der Angeklagte sah keinen Anlass zur Änderung der katastrophalen Verhältnisse.“

Als man die Mäuseplage entdeckte, sei ein Unternehmen für Schädlingsbekämpfung mit der Tilgung der Nager beauftragt worden, so der Angeklagte. „Aber auch die haben nichts ausrichten können.“ Immer wieder habe er der Geschäftsleitung Mitteilung von dem Schädlingsbefall gemacht, aber ebenso häufig fanden die Kontrolleure weitere Anzeichen einer bestehenden Mäusepopulation. Der Monheimer Ex-Marktleiter: „Die Schädlingsbekämpfer haben fast 200 Köder ausgelegt“, sagte der Ex-Marktleiter vor Gericht. „Es hat nichts genutzt.“

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Mann vor, das er eigentlich das gleiche habe entdecken müssen, wie die Kontrolleure. Doch der verteidigte sich damit, dass er und seine von ihm beauftragten Mitarbeiter kaum hätten schwere Ladenmöbel verschieben können. Dafür sei das Hausmanagement zuständig gewesen. Bis zum 29. Juni 2006 sei er in Monheim Marktleiter gewesen und habe seiner Nachfolgerin die Geschäfte übergeben, bevor ihn das Unternehmen in eine andere Filiale versetzte.

Er selber fühlt sich unschuldig, zumal er auch zeitweilig durch Urlaub und Sonderurlaub nicht im Betrieb war. Außerdem habe unter seiner Nachfolgerin die Mäuseplage noch bis in den Herbst 2006 angedauert. Er könne nicht verstehen, dass er auch für diese Zeit nach seinem Weggang von Monheim noch verantwortlich gemacht würde.

Gegen Zahlung von 10 000 Euro in sechs Monatsraten stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein. Der Staatsanwalt: „Grundsätzlich ist eine Einstellung in solchen Fällen nicht üblich. Das hier ist eine Ausnahme, um die berufliche Zukunft des Angeklagten nicht zu gefährden.“ Zum 31. Januar 2008 hat das Unternehmen ihn gekündigt. Durch die Einstellung erhofft er sich die Rücknahme der Kündigung.

Quelle: RP

 
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