Langenfeld Schärfer gegen Korruption

Langenfeld · Die Stadt zieht Lehren aus dem Betriebshof-Skandal. Nach einer Dienstanweisung muss künftig jede Überlassung von städtischem Besitz gemeldet werden. Gegenstände mit einem Marktwert ab 20 Euro werden versteigert.

 Die Stadt will möglicher "Selbstbedienung" unter ihren Mitarbeitern, besonders auch denen des Betriebshofs, einen Riegel vorschieben.

Die Stadt will möglicher "Selbstbedienung" unter ihren Mitarbeitern, besonders auch denen des Betriebshofs, einen Riegel vorschieben.

Foto: Matzerath

Mit einem Bündel von Korruptionsschutzmaßnahmen zieht die Stadt Langenfeld die Konsequenz aus dem vor einem Jahr aufgedeckten Betriebshof-Skandal. Zu den Vorschlägen der eigens hierfür eingesetzten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zählen regelmäßige Schulungen von Rathausmitarbeitern in leitender Stellung und/oder "sensiblen" Zuständigkeitsbereichen, verstärkte unangekündigte Kontrollen des Rechnungsprüfungsamts (RPA) sowie eine neue Dienstanweisung "über den Erwerb von Gegenständen aus dem Eigentum/Besitz der Stadt".

Diese Vorschläge nahm der Rat jetzt mit den Stimmen von CDU und FDP "zustimmend zur Kenntnis". SPD, Grünen und BGL gehen die Maßnahmen nicht weit genug, was sie per Enthaltung (SPD, Grüne) oder Ablehnung (BGL) bekundeten.

An Elektronikschrott bereichert

Vor einem Jahr hatte der Verwaltungsvorstand korrupte Praktiken im Betriebshof öffentlich gemacht. Den Vorwürfen zufolge sollen der damalige Chef dieser Außenstelle und ein weiterer leitender Mitarbeiter an der Erstellung von Scheinrechnungen zum Nachteil der Stadt mitgewirkt haben. Außerdem hatten städtische Müllwerker gegen Geschenke zusätzlichen Abfall abtransportiert, andere hatten sich an Elektronikschrott bereichert.

Den beiden Führungsleuten und einem weiteren Mitarbeiter wurde daraufhin fristlos gekündigt, was jedoch arbeitsrechtlich keinen Bestand hatte: Der Ex-Chef ist heute im Vorruhestand, der leitende Mitarbeiter auf einer städtischen Stelle außerhalb des Betriebshofs, der dritte wieder ebendort beschäftigt. Die strafrechtliche Behandlung der einzelnen Fälle (Betrug, Untreue u.a.) steht noch aus.

Auf die — möglicherweise jahrelang gepflegten — Praktiken im Betriebshof zielt besonders die neue Dienstanweisung, die im September in Kraft tritt. Sie stellt klar, dass zu den Gegenständen, die der Stadt gehören, auch zur Abholung bereitgestellter Sperrmüll, von Bürgern oder Betrieben abgegebene Wertstoffe und Fundsachen zählen. Wird einem städtischen Mitarbeiter oder Dritten ein Gegenstand überlassen, muss dies grundsätzlich dem RPA mitgeteilt werden.

Referatsleiter dürfen nur dann über eine Abgabe entscheiden, wenn die Sache einen Marktwert von bis zu 20 Euro hat. Liegt dieser höher, wird der Gegenstand unter den städtischen Mitarbeitern (im Intranet) oder sogar öffentlich (im Internet) versteigert. Letzteres ist laut Dienstanweisung "immer dann in Betracht zu ziehen, wenn die Sache neuwertig am Markt gehandelt wird (z.B. Kaminholz)".

In den verschärften Korruptionsschutz will die Verwaltung auch die Ratsleute einbinden. "Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass wir alle über Insider-Informationen verfügen, die von wirtschaftlichem Wert sind", betonte Personaldezernent Manfred Rommel, der die Arbeitsgruppe leitet. "Schulungen auch der Ratsleute", lautet sein Vorschlag, "die Ehrenordnung überarbeiten — und eine Ehrenerklärung eines jeden Ratsmitglieds".

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(RP)
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