Langenfeld/Monheim: Schlichten statt Richten
VON SARAH TESSAREK - zuletzt aktualisiert: 25.08.2008Düsseldorf (RPO). Jeweils zwei ehrenamtliche Schiedsleute kümmern sich in Langenfeld und Monheim um Streitigkeiten, bei denen eine gütliche Einigung den Gerichtsweg vermeiden soll. Am Wochenende war in Monheim ein Seminar.
Ein Mann stellt ein Fahrrad von der Fahrbahn auf den Bürgersteig, um sein Auto zu parken. Dem Nachbar passt das allerdings gar nicht. Mit wüsten Beschimpfungen geht der Mann auf den vermeintlichen „Falschparker“ los und bedroht ihn massiv mit einer Heckenschere. Extremfälle wie dieser sind auch im leidgeprüften Nachbarschaftsrecht die Ausnahme. Trotzdem: Kritiker beklagen, dass gerade die hohe Zahl von Bagatell-Fällen die Gerichte überlasten. Abhilfe schaffen ehrenamtliche Schiedsleute, die anstatt auf einen Richterspruch auf faire Verhandlungen zwischen den Streithähnen setzen.
„Oft jahrelang verfeindet“
„Typische Fälle, die bei mir landen, handeln meist von Beleidigungen oder Grundstücksstreitigkeiten, bei denen ein Baum zu nah an der Grenze zum Nachbargrundstück liegt“, erzählt Jürgen Hupperts, Schiedsmann aus Baumberg. So eine vermeintliche Kleinigkeit könne dazu führen, dass zwei Nachbarn jahrelang verfeindet sind. „Der Auslöser ist dabei aber meist nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt. Eine Vorgeschichte gibt es fast immer.“
Schiedsleute
Geschichte: Bereits 1827 führte Preußen Deutschlands das Amt des Schiedsmanns ein.
Aufgabe: Vor dem Gang zum Gericht sollte in privatrechtlichen Streitigkeiten zuerst versucht werden, eine friedliche Einigung zu erzielen.
Vorgehensweise: Heute kümmern sich Schiedsleute unter anderem auch um den Täter-Opfer-Ausgleich. Wird eine Vergleich über Schadenersatz getroffen, können sich die Betroffenen daraus einen Vollstreckungstitel verschaffen, der 30 Jahre gültig ist.
Bezahlung: Die Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich, Gebühren fallen nur für Verwaltungs- und Dokumentkosten an. In der Regel ist ein Verfahren beim Schiedsmann nach Angaben der BDS nicht teurer als 50 Euro.
Zuständigkeiten: Für Langenfeld sind die Schiedsleute Winfried Graw und Monika Ahrend zuständig, in Monheim können sich die Bürger an Jürgen Hupperts und Annegret Gerhardt wenden.
In Langenfeld und Monheim kümmern sich je zwei Schiedsleute um Fälle, in denen ein klärendes Gespräch am Gartenzaun nicht mehr ausreicht, um den Streit beizulegen. Sie werden für fünf Jahre vom Rat gewählt, können aber erst aktiv werden, nach dem sie auch vom Direktor des Amtsgericht bestätigt und vereidigt worden sind. Tätigkeitsbereich des Schiedsamtes sind neben dem bürgerlichen Recht auch weniger wichtige strafrechtliche Fälle. Die Erfolgsquote der unparteiischen Vermittlung liegt bei über 50 Prozent. Um die positive Bilanz noch zu verbessern, nutzen viele Schiedsleute die Chance, sich in Lehrgängen wie dem Mediations-Seminar, das dieses Wochenende in Monheim angeboten wurde, weiterzubilden.
„Unser vorrangiges Ziel ist es, im Gespräch eine einvernehmliche Einigung zu erzielen und die Gerichte zu entlasten“, erklärt der Langenfelder Schiedsmann Winfried Graw, der pro Jahr knapp 20 Streithähne betreut. „Wenn es um Nachbarschaftsstreit geht, ist ein Schiedsverfahren inzwischen sogar notwendig, bevor es zum Gericht gehen kann.“
Trotzdem: „In den letzten Jahren ist die Zahl der Anträge stark zurückgegangen“, sagt Hupperts, der im Jahr rund 15 Fälle bearbeitet. Ein Grund sei, dass es Polizisten nicht mehr erlaubt ist, im Falle einer Anzeige die gegnerischen Parteien direkt an das Schiedsamt weiterzuleiten. Eine Situation, die nicht immer im Sinn der Beteiligten ist. „Wenn jemand eine Anzeige stellt und nach einem Jahr dann das Verfahren eingestellt wird, sind alle Seiten unzufrieden.“
Einzig dauerhafte Lösung sei es, die Zivilprozessordnung zu ändern, um das Schiedsamt zu stärken. Ein großer Vorteil einer Einigung durch eine Schiedsperson: Im Idealfall hat keine der Parteien das Gefühl, am Ende als Verlierer dazustehen. Gerade bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft ist das nicht zu unterschätzen. Graw: „Eine Ehe kann geschieden werden. Ist man Grundstücksbesitzer, ist man aber auf ewig zum Zusammenleben mit seinen Nachbarn verdonnert.“
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