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Langenfeld/Monheim: U16: Haare färben verboten

VON CHRISTINA WAGEMANNS - zuletzt aktualisiert: 07.02.2012

Langenfeld/Monheim (RP). Laut einer neuen EU-Verordnung sind bestimmte Haarfärbemittel tabu für Jugendliche. Eine Genehmigung der Eltern reicht nicht aus. Doch diese Neuerung wurde stillschweigend eingeführt. Die Friseure sind verunsichert.

Friseurmeister Günter Pappers färbt seiner Auszubildenden Fidan Akpinar die Haare. Für Azubis gelten Sonderregeln. Sie dürfen auch unter 16 Jahren mit Färbemittel arbeiten. Doch sind Handschuhe Pflicht.  Foto:  matzerath
Friseurmeister Günter Pappers färbt seiner Auszubildenden Fidan Akpinar die Haare. Für Azubis gelten Sonderregeln. Sie dürfen auch unter 16 Jahren mit Färbemittel arbeiten. Doch sind Handschuhe Pflicht. Foto: matzerath

Seit dem 1. November sind Friseure angehalten, keinen Kunden unter 16 Jahren die Haare zu färben. Grund für die neue EU-Verordnung: Durch das Färben mit oxidativen Mitteln (siehe Infokasten) kann es zu einem lebensbedrohlichen Allergieschock kommen. In England sei ein Jugendlicher nach einer Haarfärbung an einer allergischen Reaktion gestorben. Das Problem: Die Richtlinie ist bislang kaum bekannt. Seit drei Monaten müssen Hersteller die Haarfärbemittel mit Warnhinweisen versehen. Die Verantwortung wird so auf Endverbraucher abgewälzt. Friseure sind verunsichert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

"Kundin war erbost"

Info

Oxidative Mittel

Wirkung Mit einem oxidativen Mittel werden die Haare permament gefärbt. Die Farbe dringt dabei tief in das Haar ein.

Mischung Bei einer oxidativen Haarfärbung werden zwei Komponenten zusammengemischt: Das Ammoniak hilft dem Oxidationsmittel ins Haar einzudringen.

Blondieren Bleichungsmittel sind somit alle oxidativ.

"Um nicht haftbar gemacht zu werden, müssten wir theoretisch vor jeder Färbung drei Allergietests an unterschiedlichen Tagen durchführen", erläutert Dieter Kuhs, Obermeister der Friseurinnung Kreis Mettmann. "Das ist jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Das macht kein Kunde mit." Der Langenfelder Friseurmeister Wolfgang Mohns hat deshalb einen Mittelweg für seinen Salon gefunden. "Wir machen einen Farbtest hinter dem Ohr, schicken den Kunden für zwölf Stunden nach Hause und gucken am nächsten Tag nach." Das Vorstandsmitglied der Innung weiß jedoch, dass viele seiner Kollegen diesen Aufwand nicht betreiben.

Stattdessen sichern sich viele mit einer Einverständniserklärung der Eltern ab. "Das lasse ich mir schriftlich geben", sagt der Monheimer Friseurmeister Günter Pappers. "Dann bin ich auf der sicheren Seite." Das ist jedoch nicht ganz korrekt. "Dies ist lediglich eine Empfehlung der Innung, wodurch jedoch der Haftungsanspruch nicht außer Kraft gesetzt wird", sagt Kuhs. Strafbar mache sich der Friseur zwar nicht, allerdings sei noch überhaupt nicht absehbar, was in einem solchen Fall passiere.

Und das, obwohl "jeder ein Haarfärbemittel im Drogeriemarkt weiterhin kaufen kann", merkt Kuhs an. Ganz zum Unmut der Friseure. "Ich musste letztens eine Kundin wegschicken, da sie noch keine 16 Jahre alt war", berichtet Pappers. "Tags drauf stand bei mir die erboste Mutter, die sich beschwerte. Letztendlich hat sie das Produkt gekauft und ihrer Tochter selbst die Haare gefärbt." Das sei sehr ärgerlich gewesen.

Und nicht nur die Friseure sind völlig unzufrieden mit der neuen Verordnung. Auch die Jugendlichen haben wenig Verständnis. "Ich sollte selbst entscheiden können, ob ich mir die Haare färbe", sagt Amelie Held. Ihre Mitschülerin Sarah-Maria Löhken ergänzt: "Zumindest sollte die Altersgrenze auf zwölf Jahre heruntergesetzt werden." Die 15-Jährige färbte sich bereits mit zwölf Jahren das erste Mal die Haare. Beide sind sich jedoch einig, dass eine Erlaubnis der Eltern für U16-Jährige sinnvoll ist. Die Mädchen kaufen sich ihre Haarfärbungen in der Drogerie. Von einem Hinweis auf den Packungen wussten sie bisher nichts.

Die neue Verordnung stößt auf Unverständnis. Eine solche Vorsichtsmaßnahme sei überzogen. "Ich habe noch nie von einem Fall gehört, bei dem jemand durch Haarefärben einen allergischen Schock erlitten hat", sagt Kuhs. "Zudem habe sich der englische Junge direkt vor seinem Friseurbesuch ein Tattoo stechen lassen", ergänzt Pappers. Kuhs weist darauf hin, "dass man zwar mit Chemie vorsichtig umgehen sollte, jedoch bei vielen Färbungen überhaupt nichts direkt auf die Kopfhaut gelangt – wie etwa bei Strähnchen."

Doch die Verordnung scheint langsam zu kippen. "Das anfängliche Verbot ist mittlerweile aufgehoben", sagen Pappers und Mohns. "Es ist lediglich eine Richtlinie – und die wackelt nun sehr stark."

Quelle: RP


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