Meerbusch 1200 Meerbuscher haben eine Waffe

Meerbusch · Der private Besitz von Schusswaffen ist nach den Vorfällen der jüngeren Vergangenheit ein besonders sensibles Thema. Anfang des Jahres führte deshalb das Bundesverwaltungsamt das Nationale Waffenregister ein, in dem alle meldungspflichtigen Waffen und ihre Besitzer eingetragen sind.

 Seit Januar ist Michael Moser Leiter der Waffenstelle. Alle Eigentümer sind mittlerweile in einem nationalen Waffenregister erfasst.

Seit Januar ist Michael Moser Leiter der Waffenstelle. Alle Eigentümer sind mittlerweile in einem nationalen Waffenregister erfasst.

Foto: Woitschützke

Bisher verwalteten bundesweit 550 Waffenbehörden eigene Datenbanken, so auch die Polizei im Rhein-Kreis. Ein direkter Zugriff auf gemeldete Waffenbesitzer außerhalb des eigenen Bezirks war nicht möglich. Die Umstellung auf das neue Waffenverwaltungsprogramm war für die Behörde eine Mammutaufgabe: 80 000 Datensätze mussten übertragen und abgeglichen werden. "Das Problem war, dass es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Bezeichnungen für die selbe Waffe gab", erklärt Michael Moser, Leiter der Waffenstelle bei der Kreispolizeibehörde. Der sogenannte "XWaffe-Dolmetscher" half bei der Synchronisation.

Status quo ist nun, dass alle Eigentümer einer Waffenbesitzkarte mit den darin eingetragen Waffen im nationalen Waffenregister hinterlegt sind. Später soll darüber die gesamte Vita einer Waffe von ihrer Herstellung bis zum letzten Eigentümer nachvollziehbar sein. Das kann bisher weiterhin nur die lokale Behörde. Derzeit gibt es rund 10 000 Waffenbesitzer im Rhein-Kreis mit rund 32 000 gemeldeten Schusswaffen. "Doch es werden weniger", sagt Moser. Die Gründe seien die strengeren Auflagen bei der sicheren Verwahrung sowie die verstärkte Kontrolle durch die Behörden.

In Meerbusch sind 1200 Waffenbesitzer registriert — und 4800 erlaubnispflichtige Waffen. Zurzeit werden alle Waffenbesitzer angeschrieben, um eine sichere Aufbewahrung nachzuweisen. Wurde dies in den 1970er Jahren noch nicht so genau genommen, reicht heute ein Tresor mit Zahlenschloss nicht mehr aus. Es muss schon ein ausgewiesener Waffenschrank sein. "Für viele Leute ist die Anschaffung zu teuer, deshalb entscheiden sie sich dafür, ihre Waffen abzugeben", sagt Michael Moser. Wer sie nicht an einen Händler verkauft, kommt in die Waffenstelle der Kreispolizeibehörde in Neuss.

"Wir vergleichen die eingetragenen Daten, tragen sie aus der Waffenbesitzkarte aus und schreiben dem Besitzer eine Quittung", erläutert Moser das übliche Procedere. Eine ähnliche Abgabeflut gab es vor wenigen Jahren, als nicht registrierte Waffen zurückgegeben werden mussten. Damals hätten die Leute auf dem Flur Schlange gestanden, sagt Moser. Bis zu ihrer Vernichtung lagern die Waffen in der Asservatenkammer.

Dort sind nicht nur Revolver oder Jagdgewehre sicher verschlossen, sondern auch beschlagnahmte Stich- und Stoßwaffen. Besonders beeindruckend wie aus einem Actionfilm wirkt eine Softair-Pistole. Diese gehört zwar zu den "Spielzeugwaffen", wurde ihrem Besitzer dennoch abgenommen. Sie fällt unter den Begriff Anscheinwaffe, weil sie auf den ersten Blick echt wirkt. "Solche Waffen dürfen nur im privaten Raum getragen werden. In der Öffentlichkeit fällt sie allerdings unter den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird ihrem Besitzer erst einmal abgenommen", erklärt Michael Moser. Die Folge ist ein Bußgeldverfahren.

(RP/ac)
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