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Meerbusch: 500 Väter zahlen nicht

VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 16.03.2010

Düsseldorf (RPO). Die Stadt leistet Unterhaltsvorschuss und berät alleinerziehende Mütter, wie sie ihr Recht bekommen. Die Streitlust hat zugenommen, und viele Fälle enden vor Gericht.

Info

Unterhaltsvorschuss

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist nicht davon abhängig, wie viel der alleinerziehende Elternteil verdient. Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein Gerichtsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen.

Henriette Huetzen und Andrea Sarabi sind für manche Alleinerziehende in Meerbusch die letzte Hoffnung. Die beiden städtischen Bediensteten machen zahlungsunwilligen Vätern Beine. Und damit haben sie alle Hände voll zu tun. Zwei Fälle pro Arbeitstag fallen im Durchschnitt an. Rund 500 Männer müssen jedes Jahr mit allem Nachdruck an ihre Pflicht erinnert werden, sich am Unterhalt ihrer Kinder zu beteiligen. "Die Fallzahlen sind im Großen und Ganzen konstant", sagt Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

Für etwa 160 Jungen und Mädchen geht die Stadt für die Väter in Vorleistung. Seit Beginn des Jahres sind die Beträge dafür gestiegen. Für Kinder in einem Alter von bis zu fünf Jahren bekommen die alleinerziehenden Mütter jetzt 133 Euro im Monat, für bis zu Elfjährige 180 Euro. Und diese Unterstützung gibt es maximal 72 Monate lang. Im vergangenen Jahr kamen so in Meerbusch 270 000 Euro zusammen, von denen das Land Nordrhein-Westfalen einen 46-prozentigen Zuschuss zahlte.

"Natürlich bemühen wir uns, das Geld von den Vätern zurück zu bekommen", sagt Mielke-Westerlage. Die so genannte Rückholquote betrug 22 Prozent – das entspricht 59 000 Euro. In vielen Fällen ist der Aufenthaltsort des Zahlungssäumigen nicht zu ermitteln, oder er ist finanziell so schwach gestellt, dass er seinen Unterhalt nicht leisten kann. "Viele sind selbst Bezieher von Hartz-IV-Leistungen oder ungelernte und damit gering entlohnte Arbeitskräfte", informiert Mielke-Westerlage.

Das ist bei den "Beistandschaften" nicht unbedingt der Fall. Das Jugendamt leistet den Müttern "Beistand", indem es sie über die Höhe der Unterhaltszahlungen berät und die Zahlungen sogar in Gerichtsverfahren durchsetzt. "Wir erwirken Titel, damit die Mütter ihren Unterhalt vom Gehalt des Vaters pfänden können", erklärt Mielke-Westerlage. Die Streitlust sei in der jüngeren Vergangenheit deutlich gestiegen", sagte sie. In 70 Prozent der 500 Fälle handele es sich um diese "Beistandschaften". "Wir erfahren zumeist von der Arge, dass die Mütter Unterstützung vom Jugendamt benötigen", berichtet Mielke-Westerlage. Die Zahl der "Beistandschaften" sei ebenfalls konstant.

Dass der Rechtsstaat gewillt ist, Väter härter anzufassen, die sich vor der Zahlung des Unterhalts für ihre Kinder drücken, zeigen zwei aktuelle Gerichtsurteile: Das Amtsgericht in Neu-Ulm verurteilte einen 34-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis, weil er keinen Unterhalt für sein Kind gezahlt habe, und das Pfälzische Oberlandesgericht hält sogar die Aufnahme eines Kredits zur Zahlung von Unterhalt für zumutbar.

In Meerbusch vertreten Henriette Huetzen und Andrea Sarabi die Interessen zahlreicher Mütter. Die "Ex-Partnerinnen zahlungsunwilliger Porschefahrer" seien in der Regel nicht dabei, sagt Mielke-Westerlage – die wüssten ihre Ansprüche mit anwaltlicher Unterstützung schon selbst durchzusetzen.

Quelle: RP

 
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