Meerbusch Alte Vikarie: Gericht verbietet Abriss

Meerbusch · Die Stadt hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: In der Streitsache Alte Vikarie in Osterath hat die Kommune vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gesiegt. Der Wunsch des Eigentümers, eine Abrissgenehmigung für das Denkmal zu erwirken, sei abgewiesen worden, informierte Heinrich Westerlage, Leiter der Rechtsabteilung der Meerbuscher Stadtverwaltung, auf RP-Anfrage. Eine Berufung gegen das Urteil sei möglich. "Ich gehe davon aus, dass uns die Angelegenheit noch einige Jahre beschäftigen wird", erklärte Westerlage. Der Eigentümer Helmut Holzum hatte bereits im August 2009 angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen. Die Sanierung des Denkmals rechne sich nicht und der Unterhalt lasse sich wirtschaftlich nicht darstellen.

Sein Anwalt Karl-Heinz Bortloff stellte für den Fall in Aussicht, dass die Gerichte diese Auffassung nicht teilten, zu beantragen, dass die Stadt Meerbusch das Denkmal übernehmen müsse. Vielleicht ist das tatsächlich eine Option, um das Verfahren abzukürzen und den Schandfleck im Ortsbild schnell zu beseitigen. "Es gibt wohl Kaufinteressenten", sagte Westerlage.

Zum Hintergrund: Holzum hat beantragt, das wahrscheinlich aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude abreißen zu dürfen. Die Untere Denkmalbehörde in der Meerbuscher Stadtverwaltung hat den Antrag abgelehnt. Die finanziellen Probleme des Eigentümers seien hausgemacht. Bei einem ersten Versuch, das Denkmal wieder herzurichten, seien nämlich so viele Fehler gemacht worden, dass die Aufsichtsbehörde in Person von Reinhard Lutum den Bau habe stilllegen müssen. Die Beseitigung dieser Fehler schlage nun zusätzlich zu Buche. Von 180 000 Euro ist die Rede. "Das kann aber kein Grund sein, das Denkmal abzureißen. Das Haus ist ohne Zweifel erhaltenswert und auch -fähig", findet Lutum.

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Kleve hatte Holzum deshalb seinen Architekten verklagt. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Damit die alte Vikarie in der Bausubstanz nicht weiter Schaden nimmt, hat die Denkmalbehörde zahlreiche Auflagen erlassen. Weil der Eigentümer sich weigert, noch weiteres Geld in die Immobilie zu stecken, hat die Stadt im Wege der so genannten Ersatzvornahme einen Schutzmantel um das Gemäuer hängen lassen. So steht die Vikarie bis heute da.

(RP)
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