Meerbusch Awo-Prozess geplatzt

Düsseldorf · Das Berufungsverfahren gegen den früheren Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Grevenbroich – zu dem auch Meerbusch gehört hatte – fällt aus. Der Angeklagte ist wohl endgültig verhandlungsunfähig.

Das Berufungsverfahren gegen den früheren Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Grevenbroich — zu dem auch Meerbusch gehört hatte — fällt aus. Der Angeklagte ist wohl endgültig verhandlungsunfähig.

Der Berufungsprozess im Awo-Skandal scheint endgültig zu platzen. Länger als ein Jahr wartet das Landgericht Mönchengladbach inzwischen auf ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Angeklagten B.. Der frühere Geschäftsführer des Awo-Kreisverbands Grevenbroich — den der Büdericher Günther Lorch als Vorsitzender geleitet hat —— war "wegen eines besonders schweren Falls der Untreue in 118 Fällen" 2007 in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht rechnet nun jeden Tag damit, dass das neue Gutachten eintrifft. "In etwa 14 Tagen sollte es spätestens vorliegen", sagt Sprecher Joachim Banke.

Nach RP-Informationen soll der Gutachter die erste Einschätzung des Kreisgesundheitsamtes bestätigen und die Verhandlungsunfähigkeit des 62-Jährigen attestieren. Das würde bedeuten, dass das Verfahren endgültig eingestellt wird und das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffengerichtsauch keine rechtliche Wirkung entfaltet. Die bislang angenommene Veruntreuung von mehr als 400 000 Euro bliebe ungeklärt und ungesühnt.

Immerhin hatten die finanziellen Unregelmäßigkeiten mittelfristig die Insolvenz des Kreisverbandes Grevenbroich zur Folge. Als Konsequenz daraus musste die Stadt das Familienzentrum an der Gereonstraße in Büderich in kommunale Trägerschaft übernehmen. Für die Begegnungsstätte am Kapittelsbusch in Büderich in der Böhlersiedlung machte die Stadt ein so genanntes Heimfallrecht geltend und verkaufte die Immobilie anschließend an den Awo-Kreisverband Mönchengladbach.

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für Lorch, dass er nicht erneut als Zeuge aussagen muss. Damit bleibt ihm erspart, erklären zu müssen, warum er als damaliger Vorsitzender in finanziellen Angelegenheiten gegenüber seinem Geschäftsführer so vertrauensselig gewesen sei.

Anderseits war es auch Lorch zu verdanken, dass die etwa fünf Jahre währenden Unregelmäßigkeiten doch noch ans Tageslicht gekommen sind. Nach dem Urteil des Amtsgerichts hat Lorch 90 000 Mark aufs Privatkonto des Beschuldigten überwiesen, weil der angeblich bei einem Bauprojekt einen Liquiditätsengpass erkannt hatte. B. versprach Lorch das Geld später an den Kreisverband — wo es von Beginn an hin hätte transferiert werden müssen — weiterzuleiten. Nachdem der Kreisverband besagte Summe angemahnt hatte, forschte Lorch nach deren Verbleib. Die Unregelmäßigkeiten kamen letztlich ans Tageslicht und der Awo-Bezirksverband erstattete Anzeige gegen B..

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort