Meerbusch: Banken versprechen Kulanz
VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 03.11.2009Düsseldorf (RPO). Seit gestern gelten auf Druck der Europäischen Union neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
für die Geldinstitute. Verbraucherschützer befürchten einige Verschlechterungen für die Bankkundschaft.Seit gestern gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei den Banken – nicht alle zum Vorteil der Kunden. "Auch wir sind im Grundsatz nicht glücklich mit der neuen Verordnung der Europäischen Union", sagt Carsten Thören, Vorstandsmitglied der Volksbank Meerbusch. Vor allem zwei Neuerungen könnten sich für die Bankkunden negativ auswirken:
Besser aufpassen sollten sie in Zukunft beim Ausfüllen der Überweisungsscheine. Die Geldinstitute müssen ab sofort nicht mehr Empfängernamen und Kontonummer abgleichen, so wie das bisher der Fall war. Sind die Ziffern der Empfänger-Kontonummer verdreht, und das Geld landet bei einem Fremden, hat der Kunde ein Problem. "Wir werden die Überweisungen aber wie in der Vergangenheit prüfen, und zwar so lange, wie es uns möglich ist", sagt Thören.
Lothar Beeck von der Hypo-Vereinsbank in Büderich verspricht, sein Haus werde "vernünftige Lösungen" für die Betroffenen finden. Allerdings seien das Fälle, die nicht allzu häufig vorkommen. "Da muss ich schon lange zurück denken", sagte er. Stephan Meiser, Sprecherder Sparkasse Neuss mit Filialen in den Meerbuscher Stadtteilen, sieht keinen Anlass zur Sorge. "Kein Kunde soll durch die Umstellung der Geschäftsbedingungen schlechter gestellt werden", sagt er. Allerdings finde nur jede zehnte Überweisung nicht auf elektronischem Wege statt. Die meisten Kunden benutzten inzwischen die Multifunktionsterminals. "Und da ist natürlich große Sorgfalt Pflicht", ergänzt Meiser.
Für den Fall der Fälle, wenn das Geld unbeabsichtigt auf dem falschen Konto gelandetet ist, verspricht Thören "gebührenfreie Hilfestellung" für die Volksbank-Kundschaft. Alle Überweisungen würden "verfilmt und sind zehn Jahre lang überprüfbar", erklärt er. Mit einem Nachforschungsantrag ließe sich der "fehlerhafte Empfänger" ausfindig machen. Und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sei der auch verpflichtet, das Geld wieder herauszugeben. "Ungerechtfertigte Bereicherung" laute das dazugehörige Stichwort und dieser Terminus gründe bis ins römische Recht.
Der zweite Punkt, der in der Kritik der Verbraucherschützer steht, ist die Beteiligung des Bankkunden mit 150 Euro am Schaden, der durch einen unverschuldeten Verlust der EC-Karte entsteht. Bei grober Fahrlässigkeit haben die Banken auch bislang keine Haftung für Schäden übernommen. Wer zum Beispiel seine Pin-Nummer auf der Karte notiert hatte, musste die daraus entstehenden Konsequenzen beim Verlust bis zum Sperren der Karte in voller Höhe selbst tragen. "Wir ersetzen unter den üblichen Voraussetzungen auch in Zukunft den vollen Schaden", sagt Meiser. Das gelte auch für die Volksbank, bekräftigt Thören. Die Commerzbank verfolge zwar "eine generelle Linie". Wie die im Detail aussehe, das konnte Sprecher Tobias Strenger gestern noch nicht sagen.
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