Meerbusch Baumschutz: So regeln es andere Städte

Meerbusch · Seit Jahren können sich Meerbuschs Politiker nicht auf eine Baumschutzsatzung einigen. Jetzt hat der BUND einen neuen Anlauf gestartet. Meerbuschs Nachbarstädte haben gute Erfahrungen mit entsprechenden Satzungen gemacht

Die Baumschutzsatzung ist in der Meerbuscher Politik bereits seit vielen Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Doch eine Einigung steht noch aus. Im jüngsten Hauptausschuss regte die BUND-Ortsgruppe erneut die Einführung einer Satzung an, die zum Schutz des Baumbestandes festlegt, unter welchen Bedingungen Privatleute Bäume auf ihren Grundstücken fällen dürfen. Der Ausschuss verwies den Antrag jedoch an den Bau- und Umweltausschuss, der sich am 8. Mai das nächste Mal treffen wird.

Als Begründung bringt der BUND an, dass sich in den vergangenen Wochen mehrmals aufgebrachte Bürger gemeldet hätten. Im Rahmen von verschiedenen Bebauungsprojekten sei es zur Abholzung von schützenswerten Baumbeständen gekommen. "Darüber hinaus sollte auch bei kommenden Bauprojekten darauf geachtet werden, dass eine Planung weitgehend unter Einbeziehung des vorhandenen Baumbestandes vorgenommen wird", heißt es im Antrag.

Ganz anders sieht die Situation in den umliegenden Städten und Gemeinden aus. Düsseldorf hat bereits seit 1978 eine Baumschutzsatzung, die 1986 noch einmal novelliert wurde. "Wir haben mit der Satzung absolut gute Erfahrungen gemacht. Wir wollen dabei mit den Bürgern zusammenarbeiten, sie beraten, und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger zu ihnen kommen", sagt Doris Törkel, Leiterin des Gartenamts Düsseldorf.

In der Landeshauptstadt wurden im vergangenen Jahr 1958 Anträge auf eine Baumfällung gestellt. Bei jedem einzelnen kommt ein Gartenamt-Mitarbeiter, um sich die Situation anzusehen. "Von den knapp 2000 Anträgen wurden nur 300 abgelehnt. Natürlich gibt es Streitfälle, aber wir können auch viele Konflikte lösen", sagt Törkel zufrieden.

Auch in Krefeld ist der Baumschutz bereits lange geregelt: 1979 wurde die Satzung festgezurrt. Sollte ein Baum einem geplanten Bauvorhaben im Wege stehen, wird über eine Fällerlaubnis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entschieden.

Duisburg hat die Baumschutzsatzung seit 1977 und zieht eine positive Bilanz. "Die Erfahrungen in Duisburg sind positiv, da hierdurch der Baumbestand im privaten Bereich auf dem ,Status quo' gehalten werden kann; das heißt für Bäume, die gefällt werden dürfen, müssen standortgerechte Laubbäume nachgepflanzt werden", sagt Susanne Stölting, Pressesprecherin der Stadt Duisburg. Ansonsten ist eine Ausgleichszahlung von 250 Euro vorgesehen. Von diesem Geld werden auf städtischen Grundstücken Bäume gepflanzt. In der Regel stoße der Vollzug der Satzung beim Bürger auf Verständnis, allerdings blieben hin und wieder Diskussionen über Details nicht aus. Das betrifft beispielsweise die Anzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume. In Neuss (1992) und Kaarst (2004) ist die Satzung noch vergleichsweise frisch. Die einzige Meerbuscher Nachbarstadt, die bislang ohne Baumschutzsatzung auskommt, ist Willich im Kreis Viersen. "Eigentlich funktioniert der Baumschutz auch ohne Satzung ganz gut, da die wirklich schützenswerten Bäume bereits über den B-Plan geschützt werden", sagt Andreas Kublank vom Bereich Landschaft und Straßen der Stadt. Erhaltenswerte Bäume werden in Willich nämlich als "schützenswerter Baum" in die Bebauungspläne eingetragen.

(RP/ac)
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