Meerbusch Baumschutzsatzung - Entscheidung vertagt

Meerbusch · FDP, SPD, Grüne und UWG wollen mehr für den Schutz der Bäume in Meerbusch tun — die CDU hält eine Baumschutzsatzung für den falschen Weg. Nächsten Monat soll nun entschieden werden

 Ende Januar wurden in Büderich am Lindenhof 90 Jahre alte Linden auf einem Privatgrundstück gefällt. Die Anwohner Martin Günther (li.) und Rolf Brauckmann waren empört. Allerdings: Die Fällmaßnahme war rechtens – in Meerbusch gibt es keine Baumschutzsatzung.

Ende Januar wurden in Büderich am Lindenhof 90 Jahre alte Linden auf einem Privatgrundstück gefällt. Die Anwohner Martin Günther (li.) und Rolf Brauckmann waren empört. Allerdings: Die Fällmaßnahme war rechtens – in Meerbusch gibt es keine Baumschutzsatzung.

Foto: Dackweiler

Ob Krefeld, Düsseldorf, Neuss oder Duisburg — nahezu alle Städte rund um Meerbusch haben eine Baumschutzsatzung. Sie sieht vor, dass Bäume auf Privatgrundstücken nur gefällt werden dürfen, wenn die Stadt dafür eine Genehmigung erteilt — und der Grundstückseigentümer Ersatzpflanzungen vornimmt. Allen Satzungen ist gemein, dass der Baumschutz ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in Kraft tritt, gemessen in einem Meter Höhe.

In Meerbusch gab es bereits mehrere Anläufe, eine Baumschutzsatzung zu beschließen; bislang wurde sie stets abgelehnt. Im Umweltausschuss unternahm nun die Meerbuscher Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) einen neuen Anlauf. "Im öffentlichen Raum hat sich nach unserer Einschätzung der Baumschutz deutlich verbessert", erklärte Peter Breer vom BUND. "Es bleibt das Problemfeld privater Raum", sagte er und verwies auf die jüngsten Fällungen am Lindenhof, an Haus Schackum, an der Niederlöricker Straße und Am Pfarrgarten. "Bitte lösen Sie das Problem!", appellierte Breer an die Politiker. "Erlassen Sie die Baumschutzsatzung, und wenn das mit der Satzung nicht funktioniert, räumen Sie sie wieder ab. Aber handeln Sie!"

Die Grünen dankten dem BUND für seinen Bürgerantrag. "Wir stehen dem schon seit Jahren positiv gegenüber." Auch die SPD signalisierte Zustimmung. Die UWG hatte einen eigenen Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung zugunsten des BUND-Antrags zurückgezogen.

Die FDP lehnte eine Satzung ab: "Ich kenne keinen, der sich aus Naturhass den Garten zubetoniert", sagte Christian Welsch. Die Vorgaben einer Baumschutzsatzung stellten für die Bürger einen Eingriff in ihre Eigentumsrechte dar. "Das lehnen wir ab. Uns wäre ein Kompromiss wichtig: dass Eigentümer Fällungen anzeigen und Ersatzpflanzungen vornehmen müssen."

Werner Damblon, Fraktionsvorsitzender der CDU, sieht in einer Baumschutzsatzung ein Instrument, das den Baumbestand eher gefährdet als schützt. "Sie wird dafür sorgen, dass Grundstückseigentümer sicherheitshalber alle Bäume fällen, bevor sie einen Stammumfang von 80 Zentimetern erreichen."

Die Verwaltung hatte empfohlen, keine Baumschutzsatzung einzuführen — auch aus Kostengründen: "Der zusätzliche Aufwand für Beratungen und Bearbeitung von Fällantragen wäre mit dem vorhandenen Fachpersonal nicht zu leisten", erklärte Planungsdezernent Just Gérard. "Zudem entstehtweiterer Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren."

Die Politiker vertagten ihre Entscheidung. Zunächst soll die Verwaltung über die Erfahrungen anderer Städte berichten.

(RP/ac)
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