Meerbusch Beitragsfreies Kita-Jahr

Meerbusch · Für die Meerbuscher Steuerzahler wird die neue gesetzliche Vorgabe zum Minusgeschäft. Schon heute zahlen 38 Prozent der Eltern in der Stadt keine Gebühr für die Betreuung ihrer Kinder.

Den Mitarbeitern der Meerbuscher Stadtverwaltung raucht der Kopf. Zahlen über Zahlen liegen auf dem Tisch, wenn Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage und Abteilungsleiterin Birgit Smitmans sich mit einer Entscheidung der Landesregierung beschäftigt – das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr. Für die Meerbuscher Steuerzahler werde das zum Minusgeschäft, und auch in der praktischen Abwicklung gebe es Probleme beim Versuch, das Gesetz gerecht zu handhaben, sagt die Erste Beigeordnete der Stadt.

In Meerbusch seien etwa 500 Jungen und Mädchen von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen. Demzufolge summiere sich der Beitragsverzicht auf etwa 625 000 Euro. Das Land erstatte aber nur rund 415 000 Euro. Auf dem Minus bleibe die Kommune sitzen. "Das kann nicht gerecht sein", schimpfen Mielke-Westerlage und Bürgermeister Dieter Spindler übereinstimmend.

In Meerbusch gelten darüber hinaus einige Besonderheiten, mit denen die Beamten umzugehen haben. Zum einen ist der Kindergartenaufenthalt für den Nachwuchs von Eltern, die im Jahr nicht mehr als 25 000 Euro anrechenbares Einkommen haben, schon jetzt beitragsfrei. Fakt sei, so Spindler, dass schon jetzt 38 Prozent der Eltern keinen Beitrag zahlen müssen. Zum anderen gibt es in Meerbusch eine Geschwisterregelung. Das Spezielle dabei: Nicht das älteste Kind ist dasjenige, für das die Erziehungsberechtigten Gebühren bezahlen müssen, sondern das teuerste Kind ist sozusagen ausschlaggebend. "Und das sind zum Beispiel die Unter-Dreijährigen", erklärt Mielke-Westerlage. In den Fällen, in denen also ein Vorschulkind und ein Kind jünger als drei Jahre eine städtische Betreuungseinrichtung besuchen, ist das Vorschulkind schon jetzt beitragsfrei. "Dann einfach zu sagen, die Eltern haben Pech gehabt, scheint mir nicht richtig", sagt Mielke-Westerlage. Derzeit werde geprüft, ob sich die Gebühr für das beitragspflichtige Geschwisterkind sich um den fiktiven Betrag des Kindes im Vorschulalter senken lasse. Vielleicht sei das aber auch im Alltag alles zu kompliziert, meint die Jugenddezernentin. Sie hält das Gesetz in Gänze für nicht zielführend. "Im günstigsten Fall kostet der Monatsbeitrag im Vorschulalter 38 Euro. Ich glaube nicht, dass Eltern wegen dieser Belastung ihr Kind aus der Betreuung abmelden", sagt Mielke-Westerlage. Grundsätzlich sei der Versuch, Kindern aus finanziell schwächeren oder bildungsferneren Schichten den frühzeitigen Zugang zu Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, natürlich zu begrüßen. Das neue Gesetz scheint jedoch nicht richtig durchdacht, meint die Expertin.

Das Geld, das der Stadt Meerbusch hier verloren gehe, würde Bürgermeister Spindler lieber in den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen investieren. Die Beitragsregelungen in Meerbusch seien schon jetzt familienfreundlich, sagt er.

(RP)
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