Meerbusch Beschluss zur Schulschließung ist rechtswidrig

Meerbusch · In einer 13-seitigen Begründung hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster den Ratsbeschluss zur sukzessiven Schließung der Barbara-Gerretz-Schule zerpflückt. Die Stadt habe sich auf eine falsche Rechtsgrundlage berufen, konkrete Auflösungsgründe nicht benannt, den Charakter der Bekenntnisschule verkannt, den Elternwillen nicht ausreichend gewürdigt, Prognosen ohne Realitätsbezug angefertigt. Kurz: Der Beschluss vom Juni vergangenen Jahres sei "nach gegenwärtigem Erkenntnisstand rechtswidrig".

 Der Beschluss eines Richters des Oberverwaltungsgerichts Münster besagt, dass der Beschluss zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule rechtswidrig ist.

Der Beschluss eines Richters des Oberverwaltungsgerichts Münster besagt, dass der Beschluss zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule rechtswidrig ist.

Foto: Ulli Dackweiler

Die drei Richter deuten auch eine Lösungsmöglichkeit an: die Fortführung der katholischen Grundschule als eigenständige Schule im Gebäude der Erwin-Heerich-Schule. Mit dem Schreiben ist auch klar: Die beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängige Klage gegen die Schulschließung dürfte gute Aussicht auf Erfolg haben. Der Stadtrat wird sich noch einmal ganz neu mit der Neuordnung der Grundschullandschaft in Osterath befassen müssen. Die Richter fordern: "Der Rat muss seinen Beschluss bis zum Eintritt seiner Unanfechtbarkeit an etwa veränderte tatsächliche oder rechtliche Umstände anpassen."

Zunächst stellen die Richter klar, dass der Elternwille, die Schließung auszusetzen, stärker zu gewichten ist als das öffentliche Vollzugsinteresse an der Schulschließung. Sowohl die Ratsmehrheit als auch eine Mehrheit beim Bürgerentscheid hatten sich für die Schließung der katholischen Bekenntnisschule in Osterath ausgesprochen.

Die Richter erinnern ans Schulgesetz. Dort ist festgelegt, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, Schulen fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht. Zwar bestehe keine zwingende Verpflichtung der Stadt Meerbusch, die Barbara-Gerretz-Schule fortzuführen, räumen die Richter ein. "Vielmehr steht ihre Fortführung im Organisationsermessen der … (Stadt)." Dieses Organisationsermessen aber habe die Stadt Meerbusch bislang "fehlerhaft ausgeübt".

In zweierlei Hinsicht: Zum einen habe die Stadt das Gewicht der öffentlichen und privaten Belange verkannt - im Klartext: der Elternwille fand zu wenig Berücksichtigung. So steht in der Landesverfassung, dass Grundschulen "auf Antrag der Erziehungsberechtigten" einzurichten sind, soweit ein geordneter Schulbetrieb zu gewährleisten ist. Dieser geordnete Schulbetrieb ist von den drei Osterather Grundschulen am ehesten an der BGS zu gewährleisten; nur dort konnten in den vergangenen zehn Jahren stets zwei, in sechs Jahren auch drei Eingangsklassen gebildet werden. Zum anderen habe die Stadt die Alternativlösung - Fortführung der Barbara-Gerretz-Grundschule am Standort Neusser Feldweg in Bovert -unberücksichtigt gelassen.

Die Richter mahnen an, dass "hinreichend gewichtige Auflösungsgründe vorliegen müssen" - und diese konkret zu benennen sind. Und sie kritisieren die von der Stadt angefertigten Prognosen der künftigen Schülerzahlen als "ohne Realitätsbezug". Die Verwaltung hatte nämlich nur die Zahl der katholischen Erstklässler berechnet. "Bekenntnisfremde Schüler vollständig unberücksichtigt zu lassen, ist nicht realitätsgerecht", schreibt der Senat. "Sie blendet aus, dass die tatsächliche Nachfrage von Eltern nach einer Anmeldung ihres Kindes an der katholischen Barbara-Gerretz-Grundschule in Wirklichkeit deutlich höher liegt als bei 18 Schülern." Dabei verweisen die Richter auf das von der Stadt selbst in Auftrag gegebene Kurzgutachten. Demnach werden die Anmeldezahlen an der katholischen Grundschule auch in den kommenden fünf Schuljahren zwischen 38 und 50 Schülern liegen.

Was also nun tun? Die Richter deuten es an: "Der Rat hat die alternative Lösung, die KGS Barbara-Gerretz-Schule und die GGS Erwin-Heerich-Schule jeweils selbstständig am Standort Neusser Feldweg 2 in Osterath-Bovert zusammenzuführen, zu Unrecht unberücksichtigt gelassen." Die Fortführung der Barbara-Gerretz-Schule am 1500 Meter entfernten Standort stelle eine "ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative" dar.

(mrö)
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