Meerbusch Das Geister-Restaurant

Meerbusch · Im Osterather Ortskern stehen viele Geschäfte leer. Ein besonders krasser Fall ist ein China-Lokal, dessen Pächter vor zwei Jahren nicht aus dem Urlaub zurückkam. Der Verwalter darf die Räume aus juristischen Gründen nicht betreten.

 Besteck und Unterleger liegen akkurat auf den Tischen – unverändert seit zwei Jahren. Die Pflanzen sind schon lange vertrocknet.

Besteck und Unterleger liegen akkurat auf den Tischen – unverändert seit zwei Jahren. Die Pflanzen sind schon lange vertrocknet.

Foto: Boris Schmidt

Der Blick ins Osterather "China-Japan-Restaurant" Ran Ken eröffnet eine etwas gespenstische Perspektive. Im Lokal mit 83 Plätzen sind gemusterte Tischdecken aufgezogen. Besteck, Speisekarten und Servietten liegen akkurat unter einer China-Vordach-Deko bereit, als ob jeden Moment der Ansturm der Gäste beginnen könnte. Doch seit zwei Jahren bleiben die Räume dunkel und die Küche kalt. Augenscheinlich hat seitdem niemand mehr die Räume betreten. Von den Zierpflanzen sind nur noch staubig-vertrocknete Reste übrig. Die letzte Nachricht vom Inhaber ist ein Schild am Fenster: "Liebe Kunden: ab 1. Juli 2010 machen wir Urlaub".

Das einstige Haus für "original chinesische Esskultur" an der Meerbuscher Straße 60 ist ein besonders krasses Beispiel für die Geschäfts-Leerstände, die in Osterath zum Problem geworden sind. An der Meerbuscher Straße im Ortskern stehen zurzeit zehn Geschäfte leer (RP berichtete). Die Rheinische Post wird sich morgen bei einer Mobilen Redaktion (15 bis 16 Uhr am Kirchplatz) mit dem Thema und anderen Osterather Dauerbrennern wie Navi-Diebstählen und Bahnlärm beschäftigen.

In dem Komplex nahe der Bahngleise, zu dem als Frequenzbringer ein Netto-Supermarkt gehört, steht außer dem Lokal auch noch ein ehemaliges Sportartikelgeschäft leer. Seit 1. Januar hat eine Hamburger Firma die Verwaltung für den Eigentümer übernommen. Die würde das China-Restaurant gerne umgehend wieder vermieten, darf die Räume zurzeit jedoch "aus juristischen Gründen" nicht betreten, wie es aus Hamburg heißt. Problem: Um den Pachtvertrag für ein langfristig gemietetes Lokal zu kündigen, ist eine ladungsfähige Anschrift des Mieters nötig. Der angeblich in den Urlaub abgereiste Pächter war jedoch zunächst nicht mehr zu aufzufinden. Offenbar kamen noch weitere Probleme hinzu. Beim Verwalter hört man, dass das juristische Verfahren jetzt "in der Endphase" sei und man das Lokal in einigen Monaten wohl wieder vermieten könne. Die anderen Mieter im Komplex würden das sehr begrüßen. "Es wäre uns allen lieber, wenn dort wieder ein Restaurant hineinkäme", sagt beispielsweise Monika Johnen, Herausgeberin des Magazins Szenario, die in dem Komplex ebenfalls Räume nutzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort