Meerbusch Entscheidungsspiel vor Gericht

Meerbusch · Ein Bewohner des Neubaugebiets Strümper Busch hat gegen die Erweiterungspläne der Stadt für die Sportanlage das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf angerufen. Der erste Spatenstich wird trotzdem gefeiert.

 Kämpfen seit vielen Jahren für die Erweiterung der Sportanlage in Strümp: Karl-Theo Wellmann, Klaus-Dieter Schmitz und Karl-Heinz Rütten vom SSV Strümp.

Kämpfen seit vielen Jahren für die Erweiterung der Sportanlage in Strümp: Karl-Theo Wellmann, Klaus-Dieter Schmitz und Karl-Heinz Rütten vom SSV Strümp.

Foto: Archiv

Ein Neu-Strümper hat das Gericht bemüht, um den Ausbau der Sportanlage am Schneiderspfad zu verhindern. Von dem Vorhaben der Stadt gehe zu viel Lärm aus, habe der Anwalt eines Meerbuscher Mandanten argumentiert, berichtet Heinrich Westerlage, Leiter der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung. Bis zum 4. September habe die Stadt nun Zeit, um auf den so genannten Normenkontrollantrag zu reagieren und dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf die Position der Stadt Meerbusch zu verdeutlichen.

Dessen ungeachtet lädt Bürgermeister Dieter Spindler für kommenden Donnerstag ab 16 Uhr zum ersten Spatenstich für den Ausbau der Sportanlage "Am Strümper Busch" an den Fouesnantplatz ein. Die Millionen-Investition sei ein Bekenntnis zum Sport in Meerbusch, erklärt Spindler. Nach Fertigstellung sollen dem SSV Strümp und den benachbarten Schulen ein neues Kunstrasen-Fußballfeld mit Ballfangzaun, eine 4x100-Meter-Kunststofflaufbahn und ein neuer Umkleidetrakt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt ein Vereinsheim, das der SSV Strümp in Eigenregie bauen will. Zum Paket zählen auch 3700 Quadratmeter Pflasterfläche und eine 130 Meter lange Lärmschutzanlage.

Um die Berechnung des zu erwartenden Lärms entbrannte ein juristischer Streit. Nach Ansicht des Düsseldorfer Juristen Karl-Heinz Bortloff seien für den Lärmschutz die strengeren Bedingungen für ein reines Wohngebiet anzusetzen, berichtete Westerlage. Der Gutachter der Stadt hat aber die offenbar weniger rigiden Werte für allgemeine Wohngebiete zugrunde gelegt. "Der Bebauungsplan 276 weist auch ein allgemeines Wohngebiet aus", informiert Westerlage. Es gebe zwar entsprechende Klauseln, dass die tatsächliche und nicht die baurechtlich mögliche Bebauung ausschlaggebend sein könne, die seien hier aber nicht anzuwenden, meint Westerlage.

"Ich bin mir relativ sicher, dass der Kläger unterliegt", sagt der Leiter der städtischen Rechtsabteilung. Schließlich stelle die aktuelle Planung schon einen Kompromiss dar, der auch durch die Abwägung der Einwendungen zu dem Vorhaben zustande gekommen sei. Es habe sogar eine frühzeitige Beteiligung der Bürger gegeben, um ein möglichst großes Einvernehmen in der Nachbarschaft herzustellen. Als Resultat dieses Dialogs werde nur ein neues Spielfeld statt zwei neuer Sportplätze angelegt. Dadurch rückten die Sportler als Lärmquelle erheblich vom Grundstück des Klägers weg, beschreibt Westerlage die Überlegungen der Planer und Politiker.

Mit einem sofortigen Baustopp nach einer Einstweiligen Verfügung sei nicht zu rechnen. Dafür seien die Hürden zu hoch, und außerdem ließe sich die Frage der Lärmbelästigung auch noch nach Abschluss der Bauarbeiten durch Nutzungsauflagen in der Betriebsgenehmigung regeln.

Die Vereinsmitglieder des SSV Strümp und Vertreter aus Politik und Stadtverwaltung lässt die Auseinandersetzung erst einmal kalt — sie wollen mit Gästen den Beginn der Bauarbeiten feiern und mit einem Schluck Sekt begießen.

(RP)
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