Meerbusch Ex-Chefarzt muss kräftig zahlen

Meerbusch · Das Verfahren gegen den früheren Ärztlichen Direktor der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath wegen des Verdachts der Bestechlichkeit wird eingestellt, wenn er 600 000 Euro zahlt.

Nach knapp acht Monaten ist der Prozess gegen den Bauunternehmer Josef Wund und den früheren Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath gestern ohne Urteil zu Ende gegangen. Das Verfahren gegen die Angeklagten wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Beschuldigten gelten damit als nicht vorbestraft. Laut Lars Kemmner, Sprecher des Landgerichts Stuttgart, muss Wund eine Million Euro, der Ex-Chefarzt 600 000 Euro und ein früherer Geschäftsführer 200 000 Euro zahlen. Letzterer müsse darüber hinaus 200 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Einrichtung leisten.

Die 14. Große Wirtschaftskammer in Baden-Württembergs Landeshauptstadt zieht nach Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Konsequenz daraus, dass den Angeklagten eine etwaige Schuld aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass Wund schon 1996 mit dem Ex-Chefarzt und einem ehemaligen Geschäftsführer der Rehaklinik in Meerbusch eine so genannte Unrechtsvereinbarung getroffen habe. Der Mediziner und der Verwaltungsexperte sollen ihren Einfluss beim Bau der Klinik zum Nachteil des Eigentümers und Betreibers und zum Vorteil des Bauträgers geltend gemacht haben und dafür Bestechungsgeld in Millionenhöhe erhalten haben. Die Angeklagten hatten Zahlungen eingeräumt, aber den Hintergrund der Bestechlichkeit stets bestritten.

Dr. Rüdiger Deckers, Anwalt des früheren Chefarztes, berichtete im RP-Gespräch, dass die Kammer im Verfahren eine Erklärung verlesen habe, in der sie die Gründe für die Einstellung des Verfahrens erläuterte. So sei es dem Gericht nicht möglich, den Buchhalter des Bauunternehmers Wund als Zeugen zu befragen. Der Mann habe die Aussage verweigert, weil er selbst Angeklagter in einem Steuerstrafverfahren sei, das mit den Vorgängen unmittelbar zusammenhänge. "Da haben sich die Staatsanwaltschaften selbst ein Bein gestellt", urteilt Deckers.

Bis zuletzt wurde von den Beteiligten über die Höhe der Geldauflage gestritten. Erst gestern gelang laut Kemmner der Durchbruch. Der frühere Verwaltungschef der St.-Mauritius-Therapieklinik hatte seine Zustimmung bis zuletzt hinausgezögert. Erst als die Geldauflage von 400 000 Euro auf 200 000 Euro plus Arbeitsstunden reduziert worden sei, habe er seinen Widerstand aufgegeben, informiert Kemmner im RP-Gespräch. Von den Verhandlungen profitierte auch der ehemaligen Chefarzt. Statt 800 000 muss er 600 000 Euro zahlen.

Was das für die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung bedeutet, ist noch unklar. "Schlechter ist unsere Position auf keinen Fall geworden", sagte Andreas Schneider gestern, der den Mediziner gegen seinen früheren Arbeitgeber vertritt. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, dem Antrag auf Weiterbeschäftigung aber eine Absage erteilt. Die Mauritius-Therapieklinik GmbH hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Bis Ende August hat der Rechtsanwalt Schneider nun Zeit, darauf schriftlich zu erwidern.

(RP)
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