Meerbusch: Ex-Ratsherr: Prozess am Rosenmontag
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 13.01.2010Düsseldorf (RPO). Ein Verfahren um Anlageschwindel in Millionenhöhe will eine Strafkammer des Landgerichts am Rosenmontag fortsetzen. Das kann zu Problemen führen – es gibt an diesem Tag noch nicht einmal Parkplätze.
Jeder Jeck ist anders – aber nicht jeder ist ein Jeck. Ein Beispiel dafür liefert die 14. Strafkammer des Landgerichts. Den Betrugsprozess gegen einen Büdericher Rechtsanwalt (37) und einen Mitarbeiter (36) wegen Anlageschwindels mit Millionenschaden will die Kammer auch am 15. und am 16. Februar fortsetzen.
Dabei gelten beide Termine als ungeeignet für ernsthafte Betätigungen: Der 15. ist Rosenmontag, am 16. ist Veilchendienstag. Ob die Prozesstermine noch verschoben werden, ist ungewiss.
Gleich zweimal kommt der Rosenmontagszug auf seinem Weg durch die Altstadt direkt am Gericht zwischen Mühlenstraße und Ratinger Straße vorbei.
Ob es dann noch möglich ist, drinnen ernsthaft nach der Wahrheit zu forschen, während draußen vielfach donnerndes Helau aufbrandet, die Narren ihre Freudengesänge anstimmen und schmetternde Fanfaren tönen – das bezweifelt Strafverteidiger Michael Heller: Der Gedanke, dass mitten im schönsten Karnevalstrubel ein Gericht tagt, sei "unerträglich – für die inhaftierten Angeklagten! Es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sie nach Verhandlungsschluss am Zoch teilnehmen können." Es sei ja "bekannt, dass die Justiz mehrere Narrenschiffe vorrätig hält!"
Das Landgericht kann solchen Spott kaum kontern: Ein Sprecher verwies auf große Terminnot in diesem speziellen Fall. Da die Angeklagten in U-Haft sitzen, gelte der "Beschleunigungsgrundsatz".
Also brauche das Gericht mindestens zwei Verhandlungstermine pro Woche. Was die Terminnot zudem verschärft: Einer der Angeklagten muss sich in einem Parallelprozess auch vor dem Landgericht Gera verantworten. Da bliebe kaum Spielraum, um auf rheinische "Feiertage" Rücksicht zu nehmen. Sehr zum Leidwesen von Justizwachtmeistern, Protokollführer, Staatsanwalt und auch den Verteidigern. Thomas Wunder, Rechtsanwalt und Mitglied im Elferrat des AVDK: "Üblich sind Gerichtsverhandlungen an Rosenmontag nicht!"
Aber es gebe keinen Rechtsanspruch darauf, dass Gerichte über Karneval geschlossen werden. Wunder sieht jedoch praktische Probleme: Für Prozessbeteiligte werde es "nicht einfach" sein, an diesen Tagen "in der Altstadt zu parken oder überhaupt das Gericht zu erreichen". Zumal, wenn man von auswärts anreisen muss – wie zum Beispiel auch der Vorsitzende dieser Strafkammer. Er stammt vom Niederrhein und wohnt auch dort.
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