Meerbusch: Falsches Spiel mit Müller?
VON HEIKE SCHOOG - zuletzt aktualisiert: 16.12.2009Düsseldorf (RPO). Der gewählte, aber von der Verwaltung abgewiesene Bewerber für die Musikschulleitung hat sich rechtlichen Beistand geholt. Er will sich die Behandlung nicht gefallen lassen. "Ich fühle mich hintergangen", so Matthias Müller.
Auf die Stadt könnten Schadensersatzansprüche in sechsstellige Höhe zukommen. Matthias Müller (33), der sich auf die Stelle für die Musikschulleitung in Meerbusch beworben hat, hat sich rechtlichen Beistand gesucht. Wie berichtet, hatte der Hauptausschuss Müller am Donnerstagabend zum Musikschulleiter gewählt.
Nachdem dieser sich übers Wochenende weitere Informationen und Bedenkzeit ausgebeten hatte, handelte Kulturdezernentin Angelika Mielke-Westerlage rasch – mit Rückendeckung des Bürgermeisters. Sie kündigte Freitag im politischen Raum an, dass es Müller wohl nicht werden würde und versicherte sich bei Kandidatin Nummer zwei, dass diese zur Verfügung steht. Die Dezernentin sagte Müller am Montag ab. Informationen hatte die Stadt bis dahin nicht versendet.
Müller ist sauer. Aus seiner Sicht hat die Verwaltung der Stadt ihre Zusagen nicht eingehalten. "Ich habe mit Frau Mielke-Westerlage am Freitag vereinbart, dass ich mich am Montag nach Durchsicht der zugesagten Unterlagen melde und meine Entscheidung mitteile", sagte Müller gestern noch einmal. Statt der Unterlagen erhielt er die Ablehnung. Man könne ihn nicht mehr berücksichtigen.
Aus rechtlicher Sicht steht das Angebot der Stadt damit noch im Raum, erläuterte Rechtsanwalt Axel Linden vom Verein der Rechtsanwälte in Meerbusch. Ein Angebot könne man nicht widerrufen, es sei denn man habe sich geirrt oder man sei getäuscht worden. Doch das sei nach aufwändigen Bewerbungsverfahren eher selten zu erwarten.
Rechtlich eher irrelevant sei die Tatsache, dass Mielke-Westerlage bereits vor dem Ablauf der zugesagten Frist die Politiker informiert habe, dass der gewählte Kandidat doch nicht infrage komme. Das sei eher eine politische Frage. Und genau da hakt die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) ein. Sie will von Bürgermeister Dieter Spindler wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Beigeordnete Mielke-Westerlage den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses außer Kraft gesetzt hat.
Spindler dazu: "Wir handeln nach Beschlusslage. Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die zweite Wahl zum Zuge kommt, wenn Herr Müller nicht zusagt." Für Spindler gab es keinen Grund, die von Mielke-Westerlage gewährte Frist bis Montag abzuwarten, da Müller mit seinen Fragen aus seiner Sicht eine völlig neue Sachlage geschaffen habe. Für Müller ist das nicht nachvollziehbar. Er hat auf die versprochenen Unterlagen gewartet.
Am Donnerstag soll die Besetzung der Stelle noch einmal Thema sein, sagte Spindler. Einen neuen Beschluss benötige man nicht, ist er sicher. UWG-Chef Christian Staudinger-Napp geht davon aus, dass das Thema zu heftigen Diskussionen führen wird. Seine Kritik gipfelt in der Aufforderung, Bürgermeister Dieter Spindler solle seine Erste Beigeordnete rügen.
Matthias Müller, der bei der eigenen Verwaltung in Braunschweig jetzt "ziemlich doof" dasteht, fühlt sich hintergangen. "Wie kann die Dezernentin bereits am Freitag öffentlich sagen, dass ich den Job nicht bekomme, wenn die von ihr zugesagte Bedenkzeit noch gar nicht abgelaufen ist."
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