Meerbusch Fluglärm-Gegner: Petition an Landtag

Meerbusch · Die Bürger gegen Fluglärm haben am "Tag des Lärms" eine Petition ans Präsidium des NRW-Landtags übergeben. Darin fordern sie, Nachtflüge schrittweise zu verringern und Messdaten unverzüglich zu veröffentlichen

 Christoph Lange von "Bürger gegen Fluglärm" übergibt dem Vizepräsidenten des NRW-Landtages, Oliver Keymis, die Petition gegen Nachtfluglärm.

Christoph Lange von "Bürger gegen Fluglärm" übergibt dem Vizepräsidenten des NRW-Landtages, Oliver Keymis, die Petition gegen Nachtfluglärm.

Foto: Lange

Die Bürger gegen Fluglärm haben am "Tag des Lärms" eine Petition ans Präsidium des NRW-Landtags übergeben. Darin fordern sie, Nachtflüge schrittweise zu verringern und Messdaten unverzüglich zu veröffentlichen

Im Rahmen eines Marschs vor den NRW-Landtag haben die Bürger gegen Fluglärm am "Tag des Lärms" gegen Nachtflüge am Flughafen Düsseldorf protestiert. Christoph Lange überreichte dem Vizepräsidenten des Landtags, der Meerbuscher Abgeordnete Oliver Keymis (Grüne), eine Petition. "Nachtflüge könnten ohne große Einbußen auf die Tageszeit verlagert werden", behauptet Lange. "Wir haben nachgewiesen, dass kein einziges Ziel nicht angeflogen werden kann, wenn die Betriebszeit bis 22 Uhr begrenzt wird." 16 Stunden Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr müssten genügen.

Lange verwies auf Studien, die nachweisen würden, dass Nachtflüge zu Schlafstörungen, Herz-/Kreislauferkrankungen und Lern- und Entwicklungsstörungen bei Kindern führen. In einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes "Risikofaktor nächtlicher Fluglärm" aus dem Jahr 2010 wird beispielsweise die Zunahme des Erkrankungsrisikos durch Nachtfluglärm bei 50-jährigen Frauen und Männern ausgeführt.

Erkenntnis: Das Risiko, krank zu werden, ist bei Frauen oft höher als bei Männern. Demnach nimmt das Risiko, Herz- und Kreislauferkrankungen zu erleiden, bei einer nächtlichen Lärmbelastung von 55 Dezibel bei Männern um knapp 18 Prozent zu – bei Frauen um 50 Prozent. Das Risiko beeinträchtigter Herzkranzgefäße steigt bei Männern um zwölf Prozent, bei Frauen um 58 Prozent.

Für einen vorsorglichen Gesundheitsschutz hält das Umweltbundesamt ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an stadtnahen Flughäfen für erforderlich – nicht zuletzt auch für den Schutz von Kindern. Nach einer Studie für die Weltgesundheitsbehörde WHO beträgt das Schlafbedürfnis von ein- bis vierjährigen Kindern zwölf bis 15 Stunden, bei Zehnjährigen bis zu zehn Stunden, bei Zwölfjährigen acht bis neun Stunden. "Schallschutzfenster lösen das Fluglärmproblem nicht", heißt es beim Umweltbundesamt. "Gestiegene Arzneimittelverordnungen und nachtfluglärmbedingte Risikoerhöhungen sind auch bei Schallschutzfenstern noch zu verzeichnen."

(RP)
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