Meerbusch Grünes Licht für Klage gegen Konverter

Meerbusch · Der Hauptausschuss hat einstimmig Bürgermeister Dieter Spindler seine Zustimmung für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Netzausbaugesetz gegeben. Am Donnerstag soll der Bundestag das umstrittene Gesetz verabschieden

 Diese Skizze hatte Netzbetreiber Amprion noch im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt. Mittlerweile spricht das Unternehmen nicht mehr von einem "alternativlosen" Standort. Laut Bundesnetzagentur liegt der Suchradius auch über der Zehn-Kilometer-Marke.

Diese Skizze hatte Netzbetreiber Amprion noch im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt. Mittlerweile spricht das Unternehmen nicht mehr von einem "alternativlosen" Standort. Laut Bundesnetzagentur liegt der Suchradius auch über der Zehn-Kilometer-Marke.

Foto: Amprion

Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Netzausbau am Freitag ohne Änderungen in den Bundestag eingebracht. Nächsten Donnerstag, am 25. April, soll der Entwurf vom Parlament verabschiedet werden. Er sieht vor, dass die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Stromautobahnen nicht verändert werden können. Das bedeutet: Der umstrittene Konverter muss zwingend ans Umspannwerk Osterath angebunden werden.

Wo der Konverter genau errichtet wird, soll erst im nachgeordneten Planungsverfahren geklärt werden. Dafür käme auch ein Radius von mehr als zehn Kilometern infrage, hatte der Präsident der Bundesnetzagentur vergangene Woche gesagt. Wird der Konverter außerhalb Osteraths gebaut, muss nach Auskunft von Amprion auch mindestens eine neue überirdische Stromtrasse zum Umspannwerk gebaut werden. Wahrscheinlicher seien zwei Trassen.

Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf ohne Änderungen verabschieden, wird die Stadt Meerbusch wohl den Klageweg beschreiten. Die Politiker im Hauptausschuss machten den Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei. Sie gaben Bürgermeister Dieter Spindler (CDU) einstimmig das Signal, dass er die Düsseldorfer Kanzlei RWP Rechtsanwälte mit der Klagevorbereitung beauftragen darf. Endgültig muss der Stadtrat zustimmen. Spindler drang auf dieses frühe Signal, weil der weitere Zeitplan des Netzausbaus sehr ambitioniert ist: Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag muss der Bundesrat voraussichtlich am 3. Mai zustimmen; im Juni könnte es dann in Kraft treten. Sobald Netzbetreiber Amprion dann den entsprechenden Antrag stellt, kann die Bundesfachplanung beginnen. Das wäre bereits im Juli möglich. Die Stadt Meerbusch hat ein Jahr nach Inkrafttreten für ihre Verfassungsbeschwerde Zeit; diese Zeit will sie allerdings nicht verstreichen lassen, sondern schnellstmöglich die Verfassungsbeschwerde einreichen.

Clemens Antweiler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei RWP, erläuterte den Politikern im Hauptausschuss die Klageaussichten. "Die Erfolgsquoten bei Verfassungsbeschwerden liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich." Allerdings habe eine Klage auch eine politische Wirkung. "Bei der Euro-Rettung wurde die Verfassungsbeschwerde abgewiesen, aber in der Sache wurde den Klägern Recht gegeben." Ein finanzielles Risiko geht die Stadt mit der Verfassungsbeschwerde nicht ein. Wird die Klage abgewiesen oder nicht zu Gunsten der Stadt Meerbusch entschieden, trägt die Kommune dennoch nur die eigenen Anwaltskosten.

(RP/ac)
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