Meerbusch Grundschule: Stadt wartet ab

Meerbusch · Sollte es zu einer Wiederholung des Anmeldeverfahrens an den Meerbuscher Grundschulen kommen, will die Stadt einen für die betroffenen Eltern möglichst wenig aufwändigen Weg gehen.

 "Erst nächste Woche haben wir Planungssicherheit", sagt Meerbuschs Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

"Erst nächste Woche haben wir Planungssicherheit", sagt Meerbuschs Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

Foto: Dackweiler

"Wir bereiten uns darauf vor, gegebenenfalls eine Art Abmeldeverfahren vorzubereiten, so dass die bestehenden Anmeldungen Bestand haben — es sei denn, die Eltern melden ihr Kind bei der Barbara-Gerretz-Schule an", erklärte Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage.

Diese Vorgehensweise erleichtere auch die Anmeldungen an der Barbara-Gerretz-Schule. Das Schulgesetz sieht nämlich vor, dass ein an einer Schule angenommenes Kind zunächst abgemeldet werden muss, bevor es anderswo angenommen werden kann. Mit dem von der Stadt vorgeschlagenen Verfahren bräuchten die Eltern, die ihr Kind an der BGS anmelden wollen, nur ein Schreiben losschicken, alle anderen keins.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass eine Klage gegen die Schließung der Bekenntnisschule in Osterath aufschiebende Wirkung hat. Bis über die Klage entschieden ist, muss die städtisch-katholische Grundschule nun weiterhin Erstklässler annehmen. Damit gilt als wahrscheinlich, dass die Stadt das bereits abgeschlossene Anmeldeverfahren wenige Wochen vor den Sommerferien wiederholen muss.

Gewissheit wird die Begründung des Urteils bringen. Sie sollte eigentlich noch in dieser Woche der Stadt vorliegen. Gestern fragte das städtische Rechtsamt in Münster nach. "Von Seiten des Gerichtes wurde erklärt, dass hinsichtlich der Endabfassung der Begründung noch Beratungsbedarf im Senat bestehe", so Mielke-Westerlage. Wahrscheinlich erst Anfang oder sogar Mitte der nächsten Woche sei mit der Übersendung der Begründung zu rechnen. Wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung hatte sich der aus drei Richtern bestehende Senat des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde befasst.

Eltern hatten beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Ratsbeschluss zur Schulschließung geklagt, das hatte die Klage abgewiesen. Dagegen hatten die Eltern Rechtsmittel eingelegt.

Von der Begründung will die Stadt ihr weiteres Vorgehen abhängig machen. "Wir wissen ja noch gar nicht, was der Senat genau kritisiert. Vielleicht kann eine Entscheidung des Stadtrats bereits die Klage heilen, vielleicht genügt es auch, das Anmeldeverfahren nur in Osterath zu wiederholen", sagte Mielke-Westerlage. Bevor bei den betroffenen Eltern Verunsicherung entstehe, wolle die Stadt die Begründung abwarten.

Die Initiative "Rettet Barbara", die sich für den Erhalt der katholischen Grundschule einsetzt, hatte die Stadt aufgefordert, unverzüglich das Anmeldeverfahren zu wiederholen. "Wir erwarten auch, dass der Brief an die Eltern der Erstklässler mit uns abgestimmt wird", erklärte gestern Arndt Fiebig von der Initiative. Mindestens 18 i-Dötzchen müssten an der Barbara-Gerretz-Schule angemeldet werden, damit eine neue Eingangsklasse gebildet werden kann.

Scharfe Kritik am Rechtsamt der Stadt übte gestern Zentrumspolitiker Wolfgang Müller. "Die Rechtsabteilung hätte wissen müssen, dass die Klage aufschiebende Wirkung hat." Dem widersprach Mielke-Westerlage: "Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss im Juni die sofortige Vollziehung angemeldet."

(mrö)
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