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Meerbusch: Haft für Intensivtäter (17)

VON WULF KANNEGIESSER UND JAN POPP-SEWING - zuletzt aktualisiert: 07.12.2010

Düsseldorf (RPO). Das Amtsgericht Neuss hat einen mehrfach vorbestraften jungen Meerbuscher als Räuber und Schläger zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Mehrfach habe er abends Jugendliche in Bussen ausgeraubt. Ein 17-jähriger hatte sich in Büderich wie ein Herrscher von eigenen Gnaden auf

geführt. Regelmäßig, so die Staatsanwaltschaft, habe der junge Meerbuscher als Rädelsführer mit Linienbussen der Rheinbahn spätabends und nachts „sein Revier abgefahren“. Stiegen andere Jugendliche zu, die auf diese Busverbindungen angewiesen waren, wurden sie durch ihn bedroht, eingeschüchtert, ausgeraubt. Dabei habe stets der Angeklagte nach Gutdünken entschieden, „wer ausgeraubt wird und wer nicht“, so die Ermittler.

Zu drei Jahren und acht Monaten Jugendhaft wurde der Intensivtäter jetzt vom Amtsgericht Neuss verurteilt. Der schon mehrfach vorbestrafte Jugendliche wurde als Räuber und Schläger schuldig gesprochen. Bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sind bereits mehr als 20 Verfahren gegen den 17-Jährigen bekannt. Auch der Sohn eines Kriminalbeamten, der gegen ihn ermittelte, war vom Angeklagten und seinen Kumpanen verprügelt worden.

Bei der Randale auf der Winterwelt vor einem Jahr soll er nach RP-Informationen ebenfalls beteiligt gewesen sein. Bei Jugendlichen versucht die Justiz grundsätzlich, nicht gleich harte Strafen zu verhängen, sondern erzieherisch und eher mäßigend auf Hitzköpfe einzuwirken. Bei dem jetzt verurteilten 17-Jährigen bewirkte dieses Vorgehen offenbar genau das Gegenteil.

Drei Monate saß der Jugendliche in U-Haft, nachdem er mit Handlangern den Sohn eines Polizisten verprügelt hatte. Im Prozess wurde eine Jugendstrafe von 22 Monaten sogar noch zur Bewährung ausgesetzt. Doch laut Aktenlage der Ermittler verstand der 17-Jährige diese Haftzeit und die Verurteilung nicht als Warnung, sondern sogar „als Auszeichnung, wie ein Adelsprädikat“. Er soll sich damit gar noch gebrüstet haben, als er laut Urteil der Neusser Amtsrichter jetzt erneut Jugendliche schikaniert, bedroht, verletzt und ausgeraubt hat.

Bekannte unter „Hells Angels“?

Er soll mit der Vorstrafe noch regelrecht geprahlt haben, um seinen Ruf unter Kindern und Jugendlichen in Büderich als gefährlich und gewaltbereit noch zusätzlich zu stützen. Auch rühmte er sich, etliche Rocker der „Hells Angels“ zu kennen. Laut Urteil stürmte er im Januar mit zwei Kumpanen, darunter einem seiner Cousins, die Wohnung eines flüchtig bekannten Jugendlichen. Das Trio bediente sich an den dortigen Wertsachen, nahm ungeniert ein Handy, eine Kamera, Computerspiele und ein Bahnticket an sich. Widerspruch des Opfers brachen sie mit Gewalt und der Drohung, sie würden ihm „eine Bombe durch das Fenster werfen und Leute vorbeischicken“, falls der Ausgeraubte zur Polizei geht.

So habe er zuletzt im Juni einen zufällig vorbeikommenden Jugendlichen auf einem Motorroller gezwungen, ihn zuerst zu einem Spielplatz, dann nach Düsseldorf zu fahren. Und am Ziel versuchte er laut Urteil sogar noch, den als Chauffeur genötigten Bekannten auszurauben. Nach alledem stockte das Gericht die ursprünglich gegen den Jugendlichen verhängte Bewährungsstrafe von 22 Monaten auf jetzt drei Jahre und acht Monate auf – und schickte den selbst ernannten „Schrecken von Meerbusch“ kurzerhand hinter Gitter.

Quelle: RP

 
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