Meerbusch Hürden für Solaranlagen

Meerbusch · Die Verwaltung hat im Büdericher Neubaugebiet Kanzlei die Aufstellung einer privaten Solaranlage unter Hinweis auf die dort geltende Gestaltungssatzung verweigert. Der BUND reagiert mit einer Liste von Fragen.

 An diesen Häusern in der unmittelbaren Nachbarschaft sind schräg gestellte Solarmodule kein Problem.

An diesen Häusern in der unmittelbaren Nachbarschaft sind schräg gestellte Solarmodule kein Problem.

Foto: bss

Der Energiewende in Meerbusch standen in der Vergangenheit auch optische Gründe im Weg. Der BUND will das nicht akzeptieren und fordert die Stadt zum Handeln auf.

 An diesem Haus an der Ingrid-von-Schmettow-Straße sind schräg gestellte Solarmodule nicht genehmigungsfähig.

An diesem Haus an der Ingrid-von-Schmettow-Straße sind schräg gestellte Solarmodule nicht genehmigungsfähig.

Foto: Boris Schmidt

Auslöser ist ein Fall im Büdericher Neubaugebiet Kanzlei: Familie Ewalts wollte auf ihrem Neubau an der Ingrid-von-Schmettow-Straße ein einzelnes, schräg zum Dach stehenden Solarpanel anbringen. Die Stadtverwaltung verweigerte die nötige Genehmigung unter Hinweis auf die örtliche Gestaltungssatzung. Sonnenkollektoren dürften dort nur liegend oder an der Rückwand aufgebaut werden, hieß es in einer Mail aus dem Stadtplanungsamt vom Mai 2008, die der RP vorliegt. Gestaltungssatzungen sollen das städtebauliche Erscheinungsbild regeln und speziell für den Erhalt "regionaltypischer Formen" sorgen. Die Politik hatte die entsprechende Satzung speziell für das Neubaugebiet beschlossen. Letztlich genehmigte die Verwaltung einigen Hausbesitzern an der Straße schräg gestellte Solarkollektoren, nicht jedoch Familie Ewalts.

BUND bittet um Aufklärung

Die Meerbuscher BUND-Vorsitzende Andrea Blaum erfuhr von dem Fall durch die exklusive Berichterstattung der RP über einen Mehrfamilienhaus-Neubau in der direkten Nachbarschaft. Dessen Investor gegenüber, einer Düsseldorfer Projektgesellschaft, hatte sich die Stadt äußerst flexibel gezeigt. Gleich zweimal wurden Sondergenehmigungen zur Höhe des Gebäudes erteilt.

Der BUND bittet die Verwaltung nun um Aufklärung, wie die Stadt Konflikte zwischen Bebauungsplänen/Gestaltungssatzungen und dem "besonderen öffentlichen Interesse an der Errichtung neuer privater Anlagen regenerativer Energiegewinnung" lösen will. Andrea Blaum will nun wissen, ob die Stadt die Notwendigkeit sieht, ihr Regelwerk zu ändern. Im Planungsamt war gestern niemand zu erreichen, der zu dem Thema Auskunft geben konnte.

Grünen-Fraktionschef Jürgen Peters hält die vom BUND angesprochenen Probleme für bereits gelöst. Er geht davon aus, dass Gestaltungssatzungen dem Bau von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung in Meerbusch nicht mehr im Weg stehen.

Grüne und CDU haben in ihrer Kooperationsvereinbarung im November 2009 beschlossen: "Es werden weitere Solaranlagen im Stadtgebiet vorgesehen und mögliche private und gewerbliche Betreiber bei der Planung und Umsetzung unterstützt."

(RP/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort