Meerbusch: Integrationsrat: Kandidaten gesucht
zuletzt aktualisiert: 10.12.2009Düsseldorf (RPO). Büderich (RP) Bürgermeister Dieter Spindler hofft, dass am Sonntag, 7. Februar, möglichst viele Meerbuscher Ausländer zu den Wahlurnen gehen. Dann werden in den NRW-Städten und -Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben, so genannte Integrationsräte (früher Ausländerbeiräte) gewählt. Wahlberechtigt sind Ausländer ab 16 Jahren sowie Deutsche, die vor maximal fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. In Meerbusch würde der Integrationsrat aus 15 Mitgliedern bestehen, von denen zehn direkt für fünf Jahre gewählt und fünf vom Stadtrat bestellt werden. Bevor die Wahl stattfinden kann, müssen sich allerdings ausreichend Kandidaten (ab dem 18. Lebensjahr) zur Verfügung stellen. "Alles, was Wähler und potenzielle Kandidaten wissen müssen, haben wir in einem Faltblatt zusammengestellt", erklärt Spindler. "Auch das Wahlamt berät Interessenten gerne." Ansprechpartner dort ist Abteilungsleiter Michael Marschall. Er ist unter Rufnummer 02150/916-171 und per Mail (michael.marschall@meerbusch.de) zu erreichen.
Etwa jeder Elfte unter den rund 55 000 Einwohnern Meerbuschs ist aus dem Ausland in die Stadt gekommen. Die Menschen stammen aus fast 100 Nationen, die meisten (etwa 880) aus Japan und aus der Türkei (rund 780). "Wer sich in seiner Wahlheimat wohlfühlen möchte, sollte sie auch mitgestalten dürfen", meint Spindler. Das wiederum bringe Vorteile für alle Beteiligten. "Wer sich engagiert, findet leichter hinein ins örtliche Geschehen, knüpft schneller Kontakte und identifiziert sich dann auch unweigerlich mehr mit seiner Stadt."
Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Er vertritt, so heißt es im Gesetz, die Belange der Migranten gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Stellungnahmen oder Anträge des Gremiums müssen auf Wunsch dem Rat oder einem der Fachausschüsse vorgelegt werden. Der Vorsitzende oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist dann auch berechtigt, bei der Beratung des Anliegens an der Sitzung teilzunehmen.
Wahlvorschläge können von Gruppen (Listenvorschlag) und von einzelnen Wahlberechtigten bis zum 13. Januar beim Wahlamt an der Gonellastraße 32-34 in Lank-Latum eingereicht werden. Der Wahlleiter prüft die Vorschläge und legt sie dem Wahlausschuss zur Entscheidung vor. Die Namen der zugelassenen Kandidaten werden bis 23. Januar bekannt gemacht.
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