Meerbusch: Integrationsrat: Zweifel an der Sitzverteilung
VON JAN POPP-SEWING - zuletzt aktualisiert: 11.02.2010Düsseldorf (RPO). Überraschung im Wahlausschuss: Das Gremium, das eigentlich nur die Korrektheit des Ergebnisses der Integrationsrats-Wahl bestätigen soll, hat genau dies zunächst nicht getan. Den Parteienvertretern kamen angesichts des verwendeten Wahlmodus Zweifel. Sie wollen weiter prüfen und vertagten sich auf Aschermittwoch.
Hintergrund ist, dass die Meerbuscher Wahlordnung einen zehnköpfigen Integrationsrat, aber gleichzeitig das Verhältniswahlrecht vorsieht. Da die Kandidaten Hayrettin Polat und Ingrid Maas besonders viele Stimmen (116 und 49) bekommen haben, stünden ihnen theoretisch vier, beziehungsweise zwei Sitze in dem Gremium zu. Wären beide in Listen angetreten, könnte deren Vertreter jetzt auf die vakanten Plätze nachrücken. Da Polat und Maas aber Einzelkandidaten sind, fallen die Überzahl-Plätze laut Verwaltung weg. Im Integrationsrat werden also lediglich sechs Migrantenvertreter sitzen. Für einen Großteil der Mitglieder des Wahlausschusses war das eine böse Überraschung. Sie waren nämlich nach einem Verwaltungs-Vortrag in der vorherigen Sitzung davon ausgegangen, dass alle zehn Plätze besetzt werden, sofern jeder Kandidat Stimmen erhält. "Die Verwaltung hat gesagt, zehn kommen rein", fasst CDU-Ratsherr Thomas Jung zusammen. Das hatte auch SPD-Fraktionschefin Ilse Niederdellmann so verstanden.
Winfried Schmitz-Linkweiler (Grüne) findet den Wegfall von Plätzen "weder plausibel noch gerecht". Die Art der Berechnung sei beim Antreten von Listen sinnvoll, aber nicht bei Einzelpersonen. Er befürchtet eine Verfälschung des Wählerwillens und würde das Verfahren gern von der Kommunalaufsicht geprüft wissen. Auch UWG und FDP sehen Prüfungsbedarf.
"Die Rechtmäßigkeit der Wahl ist nach Ansicht der Verwaltung gegeben. Bei einer Prüfung wird nichts anderes herauskommen", unterstreicht Bürgermeister Dieter Spindler. Man sei nach dem selben Verfahren vorgegangen, das auch in allen anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss angewendet werde.
Die Wahlordnungen werden von den Städten erlassen, aufbauend auf dem Landes-Wahlgesetz. Ob Meerbusch sich eine Wahlordnung hätte geben können, in der der Einzug der zehn Kandidaten mit den meisten Stimmen festgeschrieben worden wäre, ist offen und dürfte weitere Ausschüsse beschäftigen. Sollte der Wahlausschuss das Ergebnis absegnen, haben Zweifler noch die Möglichkeit, den Wahlprüfungsausschuss am 25. März anzurufen und das Thema am gleichen Tag vor den Stadtrat zu bringen. Geplant ist, dass sich der neue Integrationsrat dann Ende März/Anfang April konstituiert. Er hat die Möglichkeit Anträge, die die Belange von Migranten betreffen, an die Ausschüsse des Rates zu stellen.
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