Meerbusch Investor bietet Alternative

Meerbusch · Was darf auf dem Gartengrundstück neben der Denkmalvilla an der Büdericher Grabenstraße gebaut werden? Nach Kritik aus Politik und Nachbarschaft am ersten Entwurf legt der Investor nun einen zweiten Plan vor.

 Gegen den ersten Plan hatten Nachbarn protestiert.

Gegen den ersten Plan hatten Nachbarn protestiert.

Foto: UD

Die Diskussion um die Bebauung des Büdericher Gartengrundstücks Grabenstraße/Niederlöricker Straße mit einem Sechsparteien-Wohnhaus bekommt eine neue Wendung. Nachdem eine geplante "futuristische" Fassade mit Turm bei Teilen der Politik und der Nachbarn auf Kritik gestoßen war (RP berichtete), hat der Investor nun eine etwas kleinere Alternativ-Planung mit klassischer Fassade eingereicht.

"Der Investor würde gerne auf die ,futuristische' Variante verzichten, wenn dafür die einfache Alternative gebaut werden darf", so Diplom-Ingenieur für Bauwesen János Skultéthy. Für Kritik im Planungsausschuss hatte unter anderem der den "futuristischen" Entwurf überragende Treppenturm gesorgt. "Das sieht ja aus wie ein Steigerturm", hatte SPD-Ratsfrau Nicole Niederdellmann-Siemes bemerkt. "Der Turm wurde von einem namhaften BDA-Architekten konzipiert, in Einklang mit dem städtischen Denkmalexperten", entgegnet Skultéthy. Der neue Plan sieht diesen Turm nicht mehr vor.

Die Politik hatte im November eine Entscheidung vertagt. Da es bereits seit Jahren zwei positive Bauvorbescheide gibt, hat die Politik rechtlich geringen Handlungsspielraum — und der Investor gute Karten. Es geht nun darum, ob die Politik dem Bauherrn eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt, da auf dem Nachbargrundstück eine denkmalgeschützte Villa aus den 20er Jahren steht. "Es wird nicht darüber entschieden, ob das Bauwerk ,schön' ist, sondern darüber, ob das Denkmal dadurch beeinträchtigt wird. Das ist natürlich eine sehr ,weiche' Formulierung, die viel Raum für Diskussion lässt", sagt Planungsdezernent Dr. Just Gérard.

"Seit langen Jahren wird dort jede Bebauung mit Tricks und rechtlichen Raffinessen verhindert", ärgert sich János Skultéthy. Auch sei der "futuristische" Entwurf kleiner als von den Nachbarn befürchtet. "Auf 14 Meter Höhe kommt man in keinem Punkt des Hauses, nicht einmal punktuell am Turm". Dieser stehe außerdem auf der "anderen" Seite des Grundstücks und störe somit den Blick von der Grabenstraße aus nicht. Skultéthy unterstreicht, dass beide Entwürfe alle durch die Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen einhalten.

Dass das Haus eine andere Fluchtlinie vorsehe als der Rest der Grabenstraße, verursache keine erhebliche Änderung des Bildes der Straße, wirke sogar optisch eher positiv: "Die Abweichung ist nun einmal durch das spitz zulaufende Endgrundstück begründet". Dass ein "Blickfang" am Beginn der Grabenstraße zu einer Wertminderung der anderen Häuser führen würde — wie Nachbarn befürchten — hält Skultéthy für unbegründet. Ein schönes Haus könne den Wert der Umgebung sogar noch steigern.

Das Thema wird am Mittwoch erneut in öffentlicher Sitzung im Planungsausschuss diskutiert (17 Uhr, Lanker Bürgerhaus).

(RP)
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