Meerbusch: Jäger-Lobby im Visier
VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 28.01.2009Düsseldorf (RPO). Heinz Ruyter, Naturschützer und Ratsmitglied, steht Thomas Nachtigal bei, der den Meerbuscher Jagdfrevel jetzt aktenkundig machte. Ruyter hat ähnliche Beobachtungen und Erfahrungen gemacht.
Jagdrecht §1
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/index.html
Jäger haben viele Vorschriften und Gesetze zu beachten – zum Beispiel das Jagdgesetz, die Schonzeitverordnung und natürlich das Strafgesetzbuch (Wilderei). "Niemand kontrolliert die Jäger oder traut sich, den Mund aufzumachen", schimpft Thomas Nachtigal aus Büderich. Er hat reihenweise Verstöße in Meerbusch gegen die Jagdvorschriften mit der Kamera dokumentiert und dem Rhein-Kreis Neuss angezeigt.
Ordnungsamt und Amtstierärztin haben sich von der Richtigkeit seiner Angaben in Lank-Latum, Büderich und Strümp überzeugt und inzwischen ein entsprechendes Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Das bestätigte Hans-Joachim Klein, Leiter der zuständigen Kreisordnungsbehörde, der RP. Er müsse jetzt den in Frage kommenden Personenkreis anhören, sagte er.
Das städtische Meerbuscher Ordnungsamt und auch die Polizei habe von seinen Beobachtungen hingegen nichts wissen wollen, behauptet Nachtigal. Dreimal habe er telefonisch den Kontakt gesucht und über ausgelegtes Rattengift an Futterplätzen im Landschafts- und Naturschutzgebiet berichtet. Vertrösten und Abwiegeln der zuständigen Stellen sei der Grund, warum sich die Jäger so sicher fühlten, sagt auch Heinz Ruyter aus Erfahrung. Der langjährige Vorsitzende des Naturschutzbundes im Kreis habe schon vor Jahren versucht, die kommunale Aufsichtsbehörde zu aktivieren. Vergebens.
Fütterung des Wildes sei nur in wirklich harten Zeiten sinnvoll, sonst werde die natürliche Auslese außer Kraft gesetzt. "Aber die Jäger möchten etwas zum Abschießen haben", meint Ruyter. Besonders "pervers" werde es, wenn in Natur- und Landschaftsschutzgebieten Rattengift ausgelegt werde, um die durch Futterstellen angelockten Nager zu bekämpfen. Nicht weniger verwerflich sei die Verwendung von Bleischrot. "Blei ist ein schweres Gift."
Dass die Vergehen einzelner Jäger schon länger öffentlich bekannt sind, unterstreicht eine Diskussion im Internet-Forum Meerbusch-Talk. Dort finden sich die vom Büdericher Thomas Nachtigal bemängelten Vergehen haarklein beschrieben (Text unten). "Als ich gestern Morgen mit meinen Hunden spazieren gegangen bin, waren die illegalen Luderplätze fein säuberlich beseitigt", berichtet Nachtigal. Luderplätze sind Stellen, an denen mit Aas zum Beispiel Füchse angelockt werden sollen.
Der Strümper Ulrich Vomberg, Jäger und Sprecher des Hegerings 7, erklärte, dass natürlich keine Schlachtabfälle oder sogar ganze Tierkadaver verwendet werden dürfen – und erst recht nicht in der Wasserschutzzone. "Kleine Bröckchen reichen für die Zwecke der Jäger völlig aus", sagt er.
Polizei und Meerbuscher Ordnungsamt versicherten gestern, dass sie Hinweise der Bürger ernst nehmen und entsprechend an die zuständigen Stellen weiterleiten würden.
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