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Meerbusch: Knall im Kabinett

VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 28.01.2011

Düsseldorf (RPO). Das Schießen im Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge, um Hunde für die Jagd auszubilden, beschäftigt die nordrhein-westfälische Regierung. Norwich Rüße stellte eine Kleine Anfrage zu den Vorfällen.

Info

Drucksache 15/1174

Kleine Anfrage 457 des Abgeordneten Norwich Rüße. Der Tierschutzpolitische Sprecher der Grünen will unter anderem wissen: Wie kann die zuständige Untere Landschaftsbehörde/ Untere Jagdbehörde den Gebrauch von Schusswaffen, die nicht zum Jagdzweck eingesetzt werden, in der Altrheinschlinge unterbinden?

Das Schießen mit einem Schrotgewehr im Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge beschäftigt nun auch die Landesregierung. Der Tierschutzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Norwich Rüße, hat eine Kleine Anfrage gestellt, um zu erfahren, welche Genehmigungen der Betreiberin einer Schule aus Düsseldorf zur Ausbildung von Jagdhunden vorliegen, um in dem besonders geschützten, so genannten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet die Vierbeiner an den Knall der Schusswaffen zu gewöhnen.

Der Meerbuscher Tierschützer Thomas Nachtigal hatte auf das gewerbliche Treiben und die besonderen Umstände bereits im Oktober des vergangenen Jahres hingewiesen und die Behörden verständigt (RP berichtete). Mit seiner Auffassung stand der Büdericher allerdings ziemlich alleine da. Bürgermeister Dieter Spindler informierte Nachtigal darüber, dass er seine Nachricht zum "Anlass genommen hat, die Angelegenheit durch die Polizei, Ordnungsamt und Untere Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss überprüfen zu lassen. Übereinstimmend wird festgestellt, dass entgegen Ihrer Auffassung keine Ordnungswidrigkeit gegeben ist".

Nachtigal gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und recherchierte weiter. Das Bundesamt für Naturschutz bestätigte ihm schriftlich: "Gewerbliche Nutzungen in FFH-Gebieten sind grundsätzlich unzulässig." Im Einzelfall könne für geplante gewerbliche Nutzungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, heißt es weiter. Auch der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW zur "Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten" bestätigte seine Meinung, dass "das Herumballern im Naturschutzgebiet, um Hunde schussfest zu machen, nicht zu gestatten ist." In dem Papier steht: "In Naturschutzgebieten sind aber Hundearbeiten, die über den jagdlich erforderlichen Einsatz hinausgehen (zum Beispiel Ausbildung oder Prüfung) zu verbieten."

Der Ort, an dem sie Hunde mit Schussgeräuschen vertraut mache, sei aber nicht nur Schutzgebiet, sondern auch Jagdrevier, betonte Monika Wenzl, die Inhaberin besagter Hundeschule.

Sabine Wimmer bewundert die Hartnäckigkeit Nachtigals. "Endlich mal einer, der was tut", sagt die Büdericherin, die seit mehr als 20 Jahren am Feldbrand wohnt und regelmäßig mit ihrem Hund am Rheinufer spazieren geht. "Ich kann die Beobachtungen von Herrn Nachtigal bestätigen. Darüber regen sich alle in unserer Nachbarschaft schon lange auf", sagt sie. Nach ihrem Eindruck seien die Behörden nicht gewillt, das unwürdige Treiben einiger Jäger zu sanktionieren. Zur Erntezeit gingen einige hinter einem Mähdrescher her und knallten alles ab, was ihnen vor die Flinte komme, sagt Sabine Wimmer. Welch ein waidmännischer Gedanke mag dahinter stecken, fragt sie rhetorisch. Andere schössen aus ihrem Auto heraus auf Tiere, und Passanten, die Kritik äußerten, würden beschimpft.

Quelle: RP

 
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