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Meerbusch Kündigung unwirksam

Düsseldorf · Erfolg für den entlassenen Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik: Das Arbeitsgericht gab gestern seiner Kündigungsschutzklage statt. Sein Antrag auf Weiterbeschäftigung wurde jedoch abgewiesen.

Etappensieg für den Chefarzt: Der Mediziner, gegen den zurzeit vor dem Stuttgarter Landgericht ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit läuft, hat sich vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz erfolgreich gegen zwei Kündigungen durch seinen langjährigen Arbeitgeber, die Osterather St.-Mauritius-Therapieklinik, durchgesetzt.

Weder Kläger noch Beklagte waren erschienen, als der Düsseldorfer Arbeitsrichter gestern Morgen sein Urteil verkündete. Das Gericht entschied, dass sowohl eine fristlose als auch eine fristgerechte Kündigung unwirksam sind, weil der Arbeitgeber die Mitarbeitervertretung zuvor nicht ordnungsgemäß informiert, beziehungsweise angehört habe.

Den Antrag des Chefarztes aufWiedereinstellung und vorläufige Weiterbeschäftigung lehnte das Gericht hingegen ab. Angesichts der Schwere der Anschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft, sei dies für die Klinik "nicht zumutbar", sagte ein Gerichtssprecher. Die Kosten des Verfahrens sollen zu drei Vierteln die Klinik, zu einem Viertel der Mediziner tragen. Beide Seiten haben nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzuleiten. Dass das Arbeitsgerichtsverfahren in der nächsten Instanz weitergeht, gilt als sehr wahrscheinlich.

Ein Vergleich war zuvor gescheitert. Das Arbeitsgericht hatte vorgeschlagen, die Klinik solle ihrem ehemaligen Ärztlichen Direktor eine Abfindung in Höhe von 118 000 Euro zahlen, falls er in Stuttgart vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen wird. Auch sollte die fristlose Entlassung in eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni umgewandelt werden. Der Arbeitgeber wollte den Vorschlag annehmen, der Chefarzt nach RP-Informationen nicht.

Hintergrund: Der Mediziner soll laut Anklage Bestechungsgeld in Millionenhöhe von einem Bauunternehmer dafür bekommen haben, dass er diesem den Auftrag für den Bau des Osterather Klinik-Komplexes vermittelt habe. Auch der ehemalige Klinik-Geschäftsführer und der Bauunternehmer aus Friedrichshafen stehen in Stuttgart vor Gericht.

Im Verlauf des Arbeitsgerichtsprozesses kam ans Licht, dass ein Teil der zur Kündigung führenden Vorgänge der Klinikleitung im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens schon vor Jahren bekannt geworden waren.

Daraufhin habe bereits 2005 eine Trennung von dem Chefarzt im Raum gestanden. Der Arbeitgeber entschied jedoch, das Anstellungsverhältnis fortzuführen. Diese Information hatte die Klinikleitung allerdings nicht an die Mitarbeitervertretung weitergeleitet — und ihr auch nicht die Unterlagen aus dem früheren Steuerermittlungsverfahren zugänglich gemacht, teilte das Gericht mit.

Doch wenn der Mitarbeitervertretung "mildernde und damit den Arbeitnehmer entlastende Umstände verschwiegen werden", sei die Anhörung nicht ordnungsgemäß.

Der Zeitplan für das Strafverfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde vor wenigen Tagen bis Ende September ausgedehnt.

(RP)
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