Meerbusch Meerbusch rüstet sich für die Wahl

Meerbusch · Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 22. September sind im vollen Gange. Die 41 200 Meerbuscher Wahlberechtigten müssen ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahllokale haben sich geändert.

 Bei den Wahlplakaten überbieten sich die Parteien gegenseitig. Ob die Botschaften an fast jeder Laterne wirklich ankommen?

Bei den Wahlplakaten überbieten sich die Parteien gegenseitig. Ob die Botschaften an fast jeder Laterne wirklich ankommen?

Foto: Boris Schmidt

Während in Berlin schon über große Koalition und Neuwahlen diskutiert wird, kümmert sich die Stadt Meerbusch erst mal darum, die Bundestagswahl am 22. September zu organisieren. Wenn am Sonntag in vier Wochen die Wähler zur Urne schreiten, muss alles vorbereitet sein.

Was das für ein Organisationsaufwand ist, lasse sich für den Wähler kaum erkennen, sagt ein Mitarbeiter des Wahlamts. In den 27 Wahllokalen arbeiten 234 Helfer, die am Abend auch die Stimmen auszählen werden.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es?

Die Stadt Meerbusch gehört zum Wahlkreis 110: Krefeld I - Neuss II. Neben Meerbusch gehören zu diesem Wahlkreis die Städte Kaarst und Korschenbroich, die Gemeinde Jüchen und Teile der kreisfreien Stadt Krefeld. In Meerbusch sind 41 200 Bürger wahlberechtigt.

Wer darf wählen?

Wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland innehat oder sich hier gewöhnlich aufhält.

Was verbirgt sich hinter dem Wort "Wählerverzeichnis"?

In Meerbusch können die Bürger allerdings nur wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie wird man in das Wählerverzeichnis aufgenommen?

Wenn man am Stichtag 18. August in Meerbusch mit der einzigen oder der Hauptwohnung gemeldet warWer sich nach dem 18. August bis zum 1. September in Meerbusch mit Hauptwohnung anmeldet, verbleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Hauptwohnsitzes. Wähler können dort Briefwahlunterlagen beantragen, um an der Wahl teilzunehmen. Nur auf besonderen Antrag wird man in das Wählerverzeichnis in Meerbusch eingetragen. Den Antrag können Wähler nur bis zum 1. September stellen. Danach ist eine Aufnahme ins Meerbuscher Wählerverzeichnis nicht mehr möglich.

Wann kommen die Wahlbenachrichtigungen?

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 1. September eine Wahlbenachrichtigungskarte. Sofern man bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung erhalten hat, obwohl man in Meerbusch wahlberechtigt ist, sollte man sich zur Klärung des Sachverhalts möglichst schnell mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Die Adresse und Anschrift findet sich im Infokasten.

Man ist am Wahltag verhindert und möchte Briefwahl beantragen. Wie funktioniert das?

Etwa ein Viertel der Meerbuscher wählt traditionell per Brief. Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und unterschrieben in einem mit 58 Cent frankierten Umschlag an das Wahlamt zurücksenden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen kommen dann per Post nach Hause. Anfang der kommenden Woche können die Briefwahlunterlagen auch online auf der Internetseite der Stadt unter www.meerbusch.de beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit: Der direkte Besuch im Wahlamt oder den Bürgerbüros in Büderich oder Osterath. Dazu sollte man die Wahlbenachrichtungskarte sowie den Personalausweis mitbringen, die Bürger erhalten die Wahlunterlagen dann persönlich ausgehändigt. Achtung: Letzter Termin ist Freitag, der 20. September.

Die Stadt sucht Wahlhelfer für den 22. September? Wie kann man sich beteiligen?

Wer mithelfen möchte, sollte wahlberechtigt sein. Der Hauptwohnsitz sollte in Meerbusch liegen. In einem Wahllokal beaufsichtigen Sie als Mitglied des Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Zurzeit sind aber so gut wie alle Posten belegt. Am 22. September kommen in den rund 27 Wahllokalen rund 234 Helfer zum Einsatz, berichtet Alice Wiegand, Sprecherin der Stadt. Allerdings können sich Helfer auch schon für die nächsten Wahlen vormerken lassen. Die Stadt achte auf eine Mischung aus erfahrenen Wahlhelfern und Neulingen.

Was hat sich bei den Wahllokalen geändert?

Grundsätzlich sollten die Wähler auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nachsehen, wo sie ihre Stimme abgeben. Nicht mehr gewählt wird in der Pastor-Jacobs-Schule. Stattdessen wird nun ins Malteserstift am Wasserturm geladen. Haus Hildegundis ersetzt die Kita am Rudolf-Lesing-Ring. Die Osterather werden ihre Stimmen in der Realschule abgeben. Grund: Die Barbara-Gerretz-Schule ist nicht barrierefrei.

(RP)
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