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Meerbusch Meerbuscher Mordprozess

Meerbusch · Vor dem Landgericht muss sich seit Freitag ein 42-jähriger Meerbuscher wegen Mordversuchs verantworten. Er soll in Osterath seine Freundin durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben

Meerbusch: Meerbuscher Mordprozess
Foto: Röse

Farshid A. blickt ruhig und aufmerksam geradeaus, während die Anklage gegen ihn verlesen wird. Die langen Haare hat der kaufmännische Angestellte zum Zopf gebunden, seine Füßen stecken in weißen Turnschuhen mit drei Streifen. Am 6. August, so trägt der Staatsanwalt vor, habe der 42-jährige Meerbuscher in Osterath versucht, seine Lebensgefährtin "a) zu töten und b) körperlich misshandelt".

Mit einem antiken Messer soll der gebürtige Teheraner mit deutschem Pass die Frau dreimal in Lunge und Herz gestochen haben. "Es bestand akute Lebensgefahr", sagt der Staatsanwalt. Das Opfer lief trotz der schweren Verletzungen 200 Meter weit weg, nahe des Parkplatzes des "Kaiser's"-Filiale an der Rudolf-Diesel-Straße brach die 39-Jährige auf der Straße zusammen. In einem Krefelder Krankenhaus wurde sie notoperiert.

"Das Opfer wurde von dem Angriff völlig überrascht", erklärt der Staatsanwalt. Das ist ein wichtiger Satz, weil der Ankläger damit deutlich macht, dass er die Tat für heimtückisch hält — eines der Merkmale für einen Mord.

Am Tag nach der Tat wurde Farshid A. festgenommen. Einige Tage brauchte die Polizei, um die Tatwaffe zu finden. Der Meerbuscher sitzt seither in Untersuchungshaft in Düsseldorf. Seine Lebensgefährtin hat ihm Briefe ins Gefängnis geschrieben. Geantwortet hat er nicht. "Ich wollte telefonieren oder schreiben. Aber ich hatte Angst, etwas falsch zu machen." Immer wieder habe er sich in der Zelle ein Foto seiner Verlobten angesehen.

Zu dem Tatvorwurf selbst wolle er schweigen, erklärt er. Doch die Befragung durch den Richter zu seiner Person ergibt ein mögliches Tatmotiv: Eifersucht. A.s Lebensgefährtin arbeitete im Rotlichtmilieu, immer wieder las er auf ihrem Handy Kurzmitteilungen von Freiern und dem Besitzer eines Sauna-Clubs, schildert der Angeklagte. Er habe sie aus dem Milieu herausholen wollen; sie habe das auch gewollt. Wenige Wochen vor der Messerattacke habe er sie gefragt, ob sie ihn heiraten wolle — und ihr einen Ring gegeben.

"Wir sind verlobt", bestätigt die 39-jährige Lebensgefährtin in ihrer Zeugenaussage; an ihrem Finger der Verlobungsring. Der Angeklagte sucht den Blickkontakt. Sie aber schaut stur auf den Richter. Bei einer richterlichen Befragung vor Prozessbeginn hatte sie behauptet, nicht verlobt zu sein. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagt sie. Nun beruft sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Angehörige von Angeklagten dürfen die Aussage verweigern. Der Richter erklärt: "Die Frage des Verlöbnisses bedarf noch der weiteren Klärung." Dann darf die Freundin des Angeklagten gehen. Beim Verlassen des Saals schaut sie Farshid A. an. Er lächelt ihr liebevoll zu.

Kein Geständnis, keine Aussage des Opfers — der Prozess könnte langwieriger werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 13. Dezember.

(RP)
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