Meerbusch Mini-Chance für Ex-Chefarzt

Meerbusch · Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hält die fristlose Kündigung gegen den früheren Ärztlichen Direktor der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath für gerechtfertigt. Beide Parteien denken noch über einen Vergleich nach.

Der ehemalige Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath hat schlechte Karten. Richterin Dr. Hansi Stoltenberg vom Landesarbeitsgericht in Düsseldorf referierte gestern ohne Zwischentöne: Die Kammer tendiere dahin, die fristlose Kündigung für rechtens zu erklären.

Die Indizienkette gegen den Mediziner sei ausreichend, um eine so genannte Verdachtskündigung auszusprechen. Da spiele es keine Rolle, wie das Strafverfahren in Stuttgart wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ausgegangen sei. Im Gegensatz zum Strafrecht, wo die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse, reiche im Arbeitsrecht ein hinreichender Verdacht aus, um eine Kündigung auszusprechen.

Zum Hintergrund: Das Landgericht Stuttgart hatte gegen den früheren Chefarzt Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr erhoben. Der Mediziner soll zum Nachteil seines Arbeitgebers eine Unrechtsvereinbarung mit einem Generalunternehmer getroffen und 1,5 Millionen Euro Schmiergeld bekommen haben.

Der frühere Ärztliche Direktor hatte auch nicht abgestritten, Geld erhalten zu haben. Das seien jedoch Beraterhonorare und Darlehen gewesen, betonte sein Anwalt. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 000 Euro eingestellt. Der Mediziner gilt damit als nicht vorbestraft.

Sowohl gegen die fristlose als auch gegen die ordentliche Kündigung legte der Ex-Chefarzt Arbeitsschutzklage ein und bekam in erster Instanz insoweit Recht, als dass die fristlose Kündigung für unwirksam erkannt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war die Mitarbeitervertretung nicht ausreichend gehört worden. Eine Weiterbeschäftigung sei allerdings dem Arbeitgeber unzumutbar

Bis Ende des Jahres haben beide Parteien nun Zeit zu überlegen, ob sie den Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht weiterführen wollen, oder ob sie einem Vergleich zu stimmen. "Dann muss der Mediziner aber sehr kleine Brötchen backen", meinte gestern die Vorsitzende Richterin Dr. Stoltenberg.

Ein Vergleich könnte so aussehen, dass der Mediziner einer ordentlichen Kündigung zum 30. Juni 2011 zustimmt, die einbehaltenen Chefarztliquidationen ausgezahlt bekommt und für die letzten sechs Monate lediglich mit einem Grundgehalt entlohnt wird. Was für den Vergleich sprechen könnte? Die St.- Mauritius-Therapieklinik GmbH könnte sich im parallel laufenden Schadensersatzprozess gegen den Ex-Chefarzt sowie zwei weitere Personen mit einer Zahlung von 10 000 Euro zufrieden geben.

Laut Richterin Dr. Stoltenberg könnte es im Interesse beider Parteien sein, das unerfreuliche Kapitel zu beenden. Der Mediziner habe offenbar eine neue Beschäftigung gefunden, und auch der Klinik dürfte daran gelegen sein, aus dem das Image gefährdenden Kontext zu verschwinden.

(RP)
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