Prozess gegen drei Meerbuscher Parkhaus-Mitarbeiter: heimlich Autos gefahren?

Meerbusch · Drei Meerbuscher sind angeklagt, in einem Flughafen-Parkhaus abgestellte Autos unbefugt genutzt zu haben.

 Am 19. Juli 2011 verunglückte ein Audi, der eigentlich sicher im Parkhaus stehen sollte, in Düsseldorf-Flingern.

Am 19. Juli 2011 verunglückte ein Audi, der eigentlich sicher im Parkhaus stehen sollte, in Düsseldorf-Flingern.

Foto: Jürgen KOll

Teure Autos sind eine Versuchung: Eigentlich sollte die Firma einer Meerbuscherin am Düsseldorfer Flughafen lediglich Wagen von Fluggästen im eigenen Parkhaus bewachen und zwischendurch waschen lassen.

Doch ein Audi aus der Obhut der Firma wurde bei einem Unfall in Düsseldorf-Flingern schwer beschädigt. Ein VW-Phaeton soll bei der Abholung fast 2000 zusätzliche Kilometer auf dem Tacho gehabt haben. Diese Vorfälle haben am 8. Januar ein gerichtliches Nachspiel. Angeklagt sind die Firmeninhaberin und drei Mitarbeiter aus Meerbusch und Düsseldorf. Es geht um den Vorwurf des "unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs" in neun Fällen zwischen Oktober 2010 und August 2011.

Einem Meerbuscher wird dabei vorgeworfen, Parkhaus-Mitarbeitern gestattet zu haben, in Obhut genommene Autos für private Fahrten zu nutzen. Teilweise auch für längere Strecken, wie im Fall des Phaetons. Die Parkhaus-Inhaberin soll davon gewusst haben. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Meerbuscher die Schlüssel der Kundenfahrzeuge, die sicher geparkt und vor der Abholung noch gewaschen werden sollten, unverschlossen in seinem Büro aufbewahrt haben. Es wird auch um die Frage gehen, ob er es sich vorbehalten hat, die teuersten Fahrzeuge selbst zu fahren.

Die Kunden wussten von der Praxis offenbar nichts. Doch es kam wohl zu Irritationen: Der Besitzer des Phaetons, dessen Wagen im Winter 2010/11 mehrere Wochen lang im Flughafen-Parkhaus der Meerbuscherin abgestellt war, staunte nicht schlecht, als er seine Oberklassen-Limousine wieder abholte: Der Tacho soll 1994 Kilometer mehr als vor der Einfahrt ins Parkhaus angezeigt haben. Im Prozess soll nun geklärt werden, ob ein weiterer Meerbuscher Mitarbeiter der Firma diese Strecke unberechtigt gefahren ist.

Bei der Polizei aktenkundig wurde ein Vorfall vom 19. Juli 2011. So soll ein weiterer Parkhaus-Mitarbeiter die Schlüssel eines Audi an sich genommen haben und mit dem Fahrzeug durch Düsseldorf gefahren sein. Er soll die Schlüssel dann an einen 20-Jährigen weitergegeben haben. Diesem jungen Mann wird (in einem gesonderten Verfahren) vorgeworfen, am selben Abend auf der Grafenberger Allee in Düsseldorf aufgrund überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursacht zu haben. Laut damaliger Aussage der Polizei hatte der Unfallfahrer die Kontrolle über den Audi verloren. Dieser schleuderte über die Fahrbahn und den Grünstreifen und riss am Fahrbahnrand sieben rot-weiße Begrenzungspfähle um. Der Fahrer gab damals an, ein neben ihm fahrender BMW habe plötzlich die Fahrspur gewechselt und ihn so zu dem Bremsmanöver gezwungen, bei dem der Audi ausgebrochen sei. Der Schaden an dem Audi soll laut Polizei etwa 20 000 Euro betragen. Fahrer und Beifahrer blieben unverletzt.

Der "unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs" ist auf Antrag strafbar. Er wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet (siehe Kasten).

(RP/ila/top)
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