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Meerbusch: Protest gegen Neubau-Plan

VON JAN POPP-SEWING - zuletzt aktualisiert: 19.01.2012

Meerbusch (RP). Ein Investor möchte im ehemaligen Garten eines Denkmalgebäudes an der Niederlöricker Straße/Grabenstraße ein dreistöckiges Sechsparteienhaus bauen. In der Nachbarschaft regt sich Widerstand.

Der Neubau an der Ecke Niederlöricker/Grabenstraße muss die Fluchtlinie (rot) nicht berücksichtigen. Plan: Stadt/RP Foto:
Der Neubau an der Ecke Niederlöricker/Grabenstraße muss die Fluchtlinie (rot) nicht berücksichtigen. Plan: Stadt/RP Foto:

Ein Bauvorhaben an der beschaulichen Grabenstraße sorgt für erhebliche Unruhe in der Nachbarschaft. Es geht um ein 735 Quadratmeter großes, spitz zulaufendes Grundstück, den ehemaligen Garten des unter Denkmalschutz stehenden Hauses Grabenstraße 1. Ein Investor möchte dort ein dreistöckiges Wohnhaus für sechs Parteien mit Tiefgarage und Aufzugturm errichten. Am 1. Februar diskutiert der Planungsausschuss darüber (17 Uhr, Bürgerhaus Lank).

Anwohner laufen gegen Platzierung und Größe des elf bis 14 Meter hohen Bauwerks Sturm. "Die gesamte Optik der Straße wird dadurch gestört", sagen Ingrid und Axel Buschmann und erhalten reihenweise Zustimmung von Nachbarn. Dr. Götz-Volker Justus hat Bürgermeister und Planungsdezernenten angeschrieben und sammelt Unterschriften gegen das Projekt. Besonders ärgert die Anwohner, dass alle Häuser der westlichen Seite der Grabenstraße um etwa fünf Meter zurückgesetzt gebaut werden mussten, diese Fluchtlinie jedoch nicht für den Neubau gilt.

Info

Paragraf 34

Der Paragraf 34 Baugesetzbuch regelt die Bebauung für die Gebiete, für die kein Bebauungsplan, aber ein Flächennutzungsplan existiert. Ein Bauprojekt ist danach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

"Wie ein Sperrriegel"

"Der geplante Komplex wirkt wie ein Sperrriegel und stellt sich dem nach Büderich Fahrenden optisch in den Weg", sagt Dr. Justus. "Die exzessive Überbauung des relativ kleinen, ungünstig geschnittenen Grundstücks sowie der massige Baukörper haben eine erheblichen Wertminderung der umliegenden Anwesen zur Folge", meint der Ingenieur. Grund für die Bauweise ist, dass es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, der entsprechende Abstandsflächen vorschreiben würde. Somit kann sich die Bebauung an "Eigenheiten der näheren Umgebung" orientieren (Baugesetzbuch Paragraf 34). Und die ist – bezieht man die Kantstraße mit ein – recht vielfältig.

Anwohner protestieren vor dem Baudenkmal gegen den geplanten Neubau auf dem Gartengrundstück. Foto:

Die Planungen reichen weit zurück. Mitte der 90er wurde der Garten vom Denkmalgrundstück abgespalten. Im Jahr 2000 hatte die Stadt bereits einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus erteilt, der immer noch gültig ist, aber die Zahl der Wohnungen offen lässt. Im Mai 2006 lehnte die Politik den Antrag auf Bau eines 14-Parteien-Hauses auf dem Grundstück ab. Der Investor legte nun im November einen verkleinerten Plan vor. Die Parteien sahen Beratungsbedarf und wollen sich bis zur Sitzung am 1. Februar eine Meinung gebildet haben. Meerbuschs Denkmalschutz-Experte Reinhard Lutum hatte in der November-Sitzung unterstrichen, dass die Umgebung bereits durch vielfältige Architektur geprägt sei. Daher werde die Politik dem Bauherrn keine andere Fassade vorschreiben können. Sollte die Politik den Plan erneut ablehnen, bliebe dem Investor noch der Klageweg.

Quelle: RP/rl


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