Meerbusch Prozess: Ehefrau spionierte aus Eifersucht

Düsseldorf · Mit einem geheimen Spionage-Programm, das sie aus Eifersucht im Firmen-Computer ihres Ehemannes installiert hatte, wollte eine 42-jährige Meerbuscherin im Frühjahr 2008 ihrem Gatten (45) auf die Schliche kommen. Das soll die Frau nun aber fast 1500 Euro Schadensersatz kosten. So entschied jetzt das Düsseldorfer Landgericht in einem Zivilprozess.

Dass der Mann während der Ehe etliche Affären pflegte, stand für das Gericht jetzt außer Frage. Doch seine Frau hatte im März 2008 noch keine Gewissheit. Ihr fiel damals nur auf, dass ihr Mann nicht bloß stundenlang, sondern oft sogar bis drei Uhr nachts am firmeneigenen Notebook saß, das ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt worden war. Ob sein Eifer wirklich nur seinem damaligen Job als Geschäftsführer diente, wollte die Ehefrau genau wissen.

Daten abgefragt

Am 31.März installierte sie heimlich eine Spionagesoftware auf dem Notebook. 14 Tage später hat sie ihrem Mann das angeblich aber bereits gestanden. Und sie gab zu, die ausgespähten Daten im Spionageprogramm einmal abgefragt zu haben. Als der Arbeitgeber ihres Gatten davon erfuhr, schaltete die Firma sofort ein Spezialunternehmen zur Ermittlungen, Auswertung und Beseitigung von Spionageprogrammen ein.

Das kostete die Firma 1460 Euro. Und diesen Betrag muss die Gattin dem Arbeitgeber ihres Mannes zurückzahlen, so das Gericht.

Denn die Richter verurteilten die Geheim-Aktion der Frau als rechtswidrig. Die 42-Jährige hatte behauptet, sie habe nicht gewusst, dass das Installieren solcher Programme verboten ist. Aber das spielte für die Richter keine Rolle: Die besorgte Gattin hätte sich eben vor dem Einbau des Computer-Spions erkundigen müssen. Und der Schaden von 1460 Euro sei auch entstanden, so die Richter.

Überzogene Kosten?

Die Frau hatte erklärt, ihr Mann habe sie nach ihrem Geständnis nicht mehr ans Notebook heran gelassen. Sonst hätte sie die Spion-Software ganz leicht wieder entfernen können – mit "einem Mausklick", wie sie behauptete. Dass dafür aber eine Spezialfirma für fast 1500 Euro eingeschaltet wurde, hielt die Frau für überzogen.

Das Gericht urteilte anders. Das Notebook gehört dem Arbeitgeber des Mannes – und das Unternehmen habe ein "berechtigtes Interesse" daran, dass Firmendaten (vom Notebook) nicht in fremde Hände fallen.

Also muss die Frau die Firmenkosten nun übernehmen. Ausgewirkt hat sich das Spionageprogramm auch auf die Ehe: Mann und Frau leben inzwischen getrennt.

(RP)
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