Meerbusch Prozess gegen Ex-Chefarzt: Zeuge irritiert

Düsseldorf · Er würde seine Aussage vor Gericht nicht als entlastend für den angeklagten früheren Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath bezeichnen, sagte Wilhelm Meller am Montag im Gespräch mit unserer Redaktion.

Der frühere Justiziar des Erzbistums Köln war als Zeuge vor die 14. Große Wirtschaftskammer am Landgericht Stuttgart geladen. Dort wird die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Ärztlichen Direktor in Meerbusch, den damaligen Geschäftsführer der Rehaklinik und den Bauunternehmer Josef Wund, wegen des Verdachts der "Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" verhandelt.

Wund und die beiden früheren leitenden Angestellten der St.-Mauritius-Therapieklinik sollen 1996 eine "Unrechtsvereinbarung getroffen haben". Wund habe laut Anklageschrift den beiden ehemaligen Führungskräften der Klinik über die Jahre mehr als zwei Millionen Euro Bestechungsgeld gezahlt.

Meller bestätigte, dass er vor Gericht ausgesagt habe, dass der Ex-Chefarzt im Jahr 1998 den Verwaltungsrat des Erzbistums nicht in der Entscheidung für eine Beteiligung am Klinik-Neubau in Meerbusch beeinflusst habe. Anders, so Meller, sei es im Aufsichtsrat der Kliniken Mörsenbroich Rath (KMR) gewesen, zu der die 100-prozentige Tochter St.-Mauritius-Therapieklinik GmbH gehörte.

"Die beiden haben das Projekt beworben und eine Beteiligung als sinnvoll dargestellt", sagte Meller. Dass im Hintergrund Gelder geflossen seien, wäre ihnen unbekannt gewesen. "Wir hätten die Kosten und Angebote nachhaltiger geprüft, wenn wir das gewusst hätten", sagt Meller. Seine Einschätzung sei unabhängig davon, ob die Zahlungen an die Angeklagten als "Darlehn oder wie auch immer deklariert" worden wären.

Die Beschuldigten hatten unter anderem erklärt, mit einem Teil des Geldes von einem Kölner Büro geleistete Planungsleistungen bezahlt zu haben. Auch das sei damals nicht offen gelegt worden, sagt Meller. "Wir waren mehr als irritiert." Das Vertrauen in die handelnden Personen sei nach Bekanntwerden maßgeblich erschüttert gewesen. Der Krankenhausträger habe daraufhin arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung steht morgen vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf auf dem Prüfstand. Ein Vergleich war im Vorfeld nicht zustande gekommen.

(RP)
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