Meerbusch Prozess um stadtübergreifende Schulwahl

Meerbusch · Das Düsseldorfer Cecilien-Gymnasium hat sieben Schüler aus Meerbusch nicht zur Anmeldung zugelassen. Jetzt klagen die Eltern gegen die Entscheidung — das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat Signalwirkung

Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet in Kürze über die Frage, ob Schulen die Anmeldung von Schülern aus anderen Kommunen mit dem Argument ablehnen können, dass die Schüler an ihrem Wohnort eine Schule der gleichen Schulform besuchen dürfen. Anlass war eine Klage von Eltern aus Meerbusch und Krefeld. Bisher sieht das NRW-Schulrecht vor, dass die Schulleitung zwar den Schulweg für die Auswahl eines Schülers zur Sekundarstufe 1 heranziehen darf, nicht aber die Gemeindezugehörigkeit. Dies habe aber die Schule faktisch im Falle der abgewiesenen Schüler gemacht, sagt der Düsseldorfer Anwalt Michael Sitsen, der die Meerbuscher und Krefelder Eltern vertritt.

Es ist ein Fall von bildungspolitisch großer Brisanz: Die Entscheidung der Richter kann zur Folge haben, dass künftig mehr Eltern ihre Kinder in den Schulen anderer Städte anmelden. Auch derzeit nehmen Schulen schon Schüler anderer Städte auf — in Meerbusch wurden nach aktuellem Stand beispielsweise 29 auswärtige Kinder für die Maria-Montessori-Gesamtschule angemeldet und elf Auswärtige für die Realschule Osterath.

Im konkreten Fall wollten Eltern von sieben Meerbuscher und einem Krefelder Schüler ihre Kinder am Cecilien-Gymnasium Niederkassel zum Schuljahr 2011/2012 anmelden. Die Schule bietet Eingangsklassen mit zweisprachigem Unterricht und Montessori-Pädagogik. Das waren auch die Gründe für die Eltern, diese Schule auszuwählen — zumal der Weg von Meerbusch bis nach Niederkassel wesentlich kürzer ist als der von südlichen Düsseldorfer Stadtteilen: Von Lank-Latum bis zur Schule sind es 12,7 Kilometer, von Düsseldorf-Hellerhof sind es 21,8 Kilometer.

Am 28. März 2011 erhielten die Eltern den Ablehnungsbescheid — wie weitere Eltern aus Meerbusch auch, die nicht klagten. Die Bezirksregierung teilte den Eltern zur Begründung mit, dass sie auch in ihren Wohnortgemeinden die Möglichkeit hätten, eine Schule der gewünschten Schulform zu besuchen. In Meerbusch und Krefeld gibt es jeweils Gesamtschulen mit Montessori-Pädagogik. Die Eltern seien überrascht von dieser Ablehnung gewesen, sagt Anwalt Sitsen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Landeshauptstadt Düsseldorf hätten die Ablehnung gemeindefremder Kinder erst zu einem Zeitpunkt beschlossen, zu dem die Anmeldefristen bereits abgelaufen gewesen seien. "Der Weg zu Schulen, die die Eltern sonst als Alternativen ausgewählt hätten, war zu diesem Zeitpunkt bereits verbaut", sagt Sitsen.

Die Eltern reichten Widerspruch ein, den lehnte die Bezirksregierung ab. Daraufhin klagten die Eltern, wegen der Kürze der Zeit bis Schuljahrsbeginn beantragten sie außerdem den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dies lehnte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ab. Die Eltern reichten ihre Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster weiter, das in einer Eilentscheidung ausführte, dass die Ablehnung gemeindefremder Kinder rechtswidrig gewesen sei.

Das Gericht sah allerdings kein Eilbedürfnis, sondern war der Auffassung, dass die betroffenen Kinder bis zur Entscheidung in der Hauptsache andere Schulen besuchen und dann später wechseln könnten. Die Eltern mussten neue Schulen suchen, gingen mit ihrer Klage aber in die nächste Instanz. Nun wird der Prozess am 21. Februar am OVG verhandelt.

Mittlerweile haben alle Eltern ihre Kinder wohnortnah angemeldet. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf die schulische Laufbahn ihrer Kinder hat, ob die Schüler dann aufs Cecilien-Gymnasium wechseln, wollten die Eltern noch nicht mitteilen.

(RP/ac)
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