Meerbusch/Korschenbroich Prozess vor dem Ende?

Meerbusch/Korschenbroich · Das Landgericht Stuttgart bestätigt Gespräche über die Abkürzung des Strafverfahrens gegen den in Korschenbroich lebenden Ex-Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath. Er ist wegen des Verdachts der Bestechlichkeit angeklagt.

Der Strafprozess gegen den fristlos entlassenen Chefarzt der St. Mauritius-Therapieklinik in Meerbusch und den Bauunternehmer Josef Wund aus Süddeutschland dauert den Beteiligten offenbar schon viel zu lange. Hinter den Kulissen laufen Gespräche, um das Verfahren abzukürzen – ja ohne Urteilsspruch zu beenden.

Gerade erst hat die 14. Große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart die Verhandlungstermine bis Mitte November ausgedehnt. Dort wird seit Beginn des Jahres unter anderem gegen Wund wegen des Verdachts der Bestechung und Steuerhinterziehung und den früheren Chefarzt der Meerbuscher Rehaklinik in Osterath wegen des Verdachts der Bestechlichkeit verhandelt.

Ein Urteil war anfangs für Juni erwartet worden. Der Mediziner und ein ehemaliger Geschäftsführer sollen einen Millionenbetrag angenommen und sich in einer Unrechtsvereinbarung verpflichtet haben, ihren Einfluss geltend zu machen, damit Wund den Auftrag zum Bau des Krankenhauses bekommt. Beide Parteien haben die Vorwürfe stets vehement bestritten.

Dr. Rüdiger Deckers, Verteidiger des Mediziners, hatte vor Wochen die seiner Meinung nach maßgeblichen Zeugenaussagen des früheren Justiziars des Erzbistums Köln als für seinen Mandanten entlastend interpretiert.

Der Jurist aus Düsseldorf erklärte gestern gegenüber der RP, dass seine Gespräche mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenskürzung mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, fortgesetzt würden. Auch ein Sprecher des Landgerichts bestätigt, es gebe Gespräche. "Von einem Teilgeständnis der Angeklagten kann auf jeden Fall keine Rede sein", tritt Deckers etwaigen bereits öffentlich erfolgten Spekulationen entgegen.

Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage kommen, dann wird die Akte ohne weitere rechtliche Auswirkungen nach der Zahlung geschlossen. Die Einstellung hat für den Angeklagten zahlreiche Vorteile. Durch den Wegfall der gerichtlichen Verhandlung entfallen nicht nur die "Außenwirkungen" des Prozesses wie seelische Belastung und Kosten für den Beschuldigten und seinen Verteidiger sowie auch für Sachverständige, Zeugen und das Gericht. Nach einer Einstellung wird in der Regel auch nicht weiter ermittelt. Die Schuldfrage bleibt darüber hinaus offen, und der Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

Vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf hatte der frühere Chefarzt erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt. Die Mitarbeitervertretung war im Vorfeld nicht ausreichend gehört und informiert worden. Mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung war der Mediziner allerdings gescheitert. In Anbetracht der Schwere der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Stuttgart sei dies dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, hieß es.

(RP)
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