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Kampf gegen Fluglärm: „Rechtsstaat im Tiefflug“

VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 07.02.2007 - 09:21

Düsseldorf (RPO). Meerbuscher kämpfen an mehreren Fronten um ihre Nachtruhe: Oliver Keymis stellt Kleine Anfragen an die Landesregierung, Dr. Wolfgang Hagendorf und Christoph Lange versuchen’s auf dem Klageweg.

Die Landungen nach 23 Uhr sind in Düsseldorf zurück gegangen.  Foto: AP, AP
Die Landungen nach 23 Uhr sind in Düsseldorf zurück gegangen. Foto: AP, AP

Es tut sich etwas in Sachen Flughafen Düsseldorf: Im März verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster in mündlicher Verhandlung die Klagen gegen die Betriebsgenehmigung für den Airport Lohausen; der Meerbuscher Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hagendorf will die gängige Praxis der Finanzämter, den Einheitswert für Grundstücke in der Lärmschutzzone und darüber hinaus zu mindern, als Legitimation für Ansprüche Privater und eventuell der Stadt Meerbusch gegen die Flughafengesellschaft nutzen, und darüber hinaus stellt der in Lank-Latum lebende Abgeordnete und Vize-Präsident des Landtages, Oliver Keymis, gleich zwei so genannte Kleine Anfragen an die Landesregierung.

Christoph Lange, Vorsitzender des Bürgervereins gegen Fluglärm, spricht von einem „Trauerspiel angewandter Demokratie“, vom „Rechtsstaat im Tiefflug“ wenn er auf die „Doppelpässe zwischen Ministerium, Flughafen und Gericht“ zu sprechen kommt. 13 Monate habe sich das Land für die Klageerwiderung Zeit gelassen. Nunmehr sollen sich die Kläger in wenigen Wochen durch 241 Seiten Akten kämpfen. Die „Salamitaktik“ wird fortgesetzt. Das Land biete in einer Ergänzungsgenehmigung nunmehr 33 statt der zuvor erlaubten und beklagten 36 Flugbewegungen in der letzten Betriebsstunde eines jeden Tages (22 bis 23 Uhr) an. Zuvor galten 15 im Winter und 25 im Sommer.

Auf einem noch völlig unbeackerten Feld tummelt sich der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hagendorf. Er sucht nach einem Weg, damit auch Grundstückseigentümer außerhalb der Lärmschutzzone vom Flughafen die Kosten für Schallschutz erstattet bekommen. Und auch die Stadt, die wegen der vom Finanzamt anerkannten Wertminderung der Immobilien weniger Grundsteuern einnimmt, als sie ohne Fluglärm einnehmen würde, könnte sich nach seiner Meinung am Flughafen schadlos halten. Dazu bietet er der Stadt seine Unterstützung an. Bürgermeister Dieter Spindler - ebenfalls Jurist - hatte zunächst skeptisch reagiert und nach einer Rechtsgrundlage gefragt, die es der Kommune ermöglichen könnte, die ausgebliebenen Grundsteuern in sechsstelliger Höhe womöglich rückwirkend über Jahre erstattet zu bekommen. Hagendorf sieht diese Rechtsgrundlage in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Flughafen Köln.

Auf Urteile von Bundesrichtern greift auch Keymis zurück. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich für die Flughäfen Berlin-Schönefeld und Leipzig entschieden, dass nur unabweisbare Flüge des Nachts stattfinden dürfen, wobei kommerzielle Interessen keine Rolle spielen. Keymis stellt Fragen wie „Decken die Einnahmen aus den Nachtflügen die finanziellen Aufwendungen, die sich aus der neuen Nachtschutzzone ergeben?“ an die Landesregierung

Quelle: RP

 
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