Meerbusch Spindler droht Nachzahlung

Meerbusch · Der Bürgermeister bekommt für seine Tätigkeit in Aufsichtsrats- und Beiratsgremien rund 6000 Euro im Jahr. Ob er das Geld behalten darf, ist unklar. Womöglich muss er es bis ins Jahr 2008 zurück an die Stadtkasse abführen.

Für Bürgermeister Dieter Spindler geht es um etwa 25 000 Euro. Bekommt er die im Januar an die Stadtkasse — unter Vorbehalt — überwiesenen rund 6000 Euro aus 2011 zurück, oder muss er sogar zusätzlich die Vergütungen für seine Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten in Unternehmen mit städtischer Beteiligung aus den Jahren 2008 bis 2010 erstatten?

Ratsherr Wolfgang Müller (Zentrum) wollte es in der Sitzung des Stadtrats genau wissen. Er stellte ganz offiziell die Anfrage, wann eventuell eine Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgermeister eintrete. Zum Hintergrund: Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Tätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten wie Spindler in Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Teil ihres Amtes sei, für das sie nicht nach der Nebentätigkeitsverordnung zu vergüten seien und — als Folge dessen — die erhaltenen Gelder deshalb komplett an die Stadt abführen müssten. Dieser Auffassung haben auch die städtischen Rechnungsprüfer vertreten, nachdem Spindler selbst die Prüfung des Sachverhalts veranlasst hatte.

Vor den Damen und Herren des Stadtrats führte Spindler nun aus, dass der Innenminister des Landes in einem Erlass vom 9. März darauf verwiesen habe, dass das "Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur auf den konkreten Fall anzuwenden sei und es somit ansonsten bei dem Erlass vom 25. Februar 2005 bliebe". Darüber hinaus solle aber in den Gremien der Innenministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden. Müller erklärte im RP-Gespräch, dass er in einer der nächsten Sitzungen der Politik noch einmal nachhaken wolle und ihn die Antwort Spindlers zu seiner Anfrage in Gänze nicht zufriedengestellt habe.

Spindlers Ausführungen sind insofern umstritten, als sich an seiner Lesart des Erlasses vom 9. März Zweifel anmelden lassen. Zwar erklärt Staatssekretär Dr. Hans-Ulrich Krüger, dass ihm eine Übertragung der Urteilsgründe auf andere Gremientätigkeiten als in RWE-Beiräten "nicht ohne weiteres möglich erscheint". Als Beispiel führt er im Sparkassengesetz beschriebene Funktionen an, für die ausdrücklich die Zahlung von Sitzungsgeldern an Hauptverwaltungsbeamte vorgesehen sei.

Diese Passagen lesen sich aber dennoch deutlich anders als Spindlers Interpretation, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil sei nur auf den konkreten Fall anzuwenden. Frei nach der Devise "drei Juristen, vier Meinungen" ist das letzte Wort in der Sache wohl noch nicht gesprochen. Ratsherr Müller will am Ball bleiben — und für den Bürgermeister geht's um rund 25 000 Euro haben oder nicht haben.

(RP/anch)
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