Meerbusch Spritztouren mit Kundenautos

Meerbusch · Die Inhaber eines Parkservices am Flughafen sind nun frei gesprochen worden.

 Die Staatsanwältin glaubte nicht, dass das Unternehmer-Paar von den Touren nichts ahnte. Laut Aussage der Mitarbeiter konnte jeder die Schlüssel nehmen.

Die Staatsanwältin glaubte nicht, dass das Unternehmer-Paar von den Touren nichts ahnte. Laut Aussage der Mitarbeiter konnte jeder die Schlüssel nehmen.

Foto: Wulf Kannegiesser

Ein Unternehmer-Paar, das am Flughafen einen Parkservice für Urlauber-Autos betreibt, hatte womöglich keine Ahnung davon, dass Mitarbeiter mit den Kundenautos heimlich herum kutschiert sind. So urteilte gestern eine Amtsrichterin und sprach das Paar (43 und 46 Jahre alt) vom Vorwurf der Beihilfe zur missbräuchlichen Nutzung von Kundenautos frei. Einer der Wagen war bei einem Unfall gar zerstört worden, der Schaden betrug 20 000 Euro.

Die Staatsanwältin glaubte nicht, dass das Unternehmer-Paar von den unerlaubten Touren der Mitarbeiter von Oktober 2010 bis August 2011 nichts ahnte. Doch laut Aussagen früherer Mitarbeiter konnte in der Firma jeder die Autoschlüssel von Kundenwagen an sich nehmen – und die Fahrzeuge dann unbemerkt nutzen.

So soll ein Angestellter mit einem Kundenwagen stets Brötchen geholt oder private Bankbesuche erledigt haben. Ein anderes Auto soll nach Rückkehr des Urlaubers 2000 Kilometer mehr auf dem Tacho gehabt haben. Und ein Ex-Mitarbeiter gab zu, einen Kundenwagen an einen Kumpel verliehen zu haben, der damit prompt einen Unfall mit Totalschaden baute. Aus 20 Kundenanzeigen brachte die Staatsanwaltschaft neun Fälle zur Anklage. Aber zur Verurteilung der Firmeninhaber reichte die Beweislage laut Urteil nicht. Dabei war den Kunden vor dem Urlaub stets versprochen worden, ihr Auto würde gegen Gebühr während der Flugreise gewaschen und in einem bewachten Parkhaus deponiert.

Zugleich die Autoschlüssel abzugeben, war für manche Kunden jedoch offenbar nicht rentabel. So stellte ein Heimkehrer fest, dass ein Firmen-Mitarbeiter seine eigene Privatadresse ins Auto-Navi eingegeben hatte. Ein anderer fand, die linke Seite seines Autos sei während seines Urlaubs frisch lackiert worden.

Das Inhaber-Paar gab an, davon nichts gewusst, solche Touren der Mitarbeiter auch keinesfalls gebilligt zu haben. Das war aus Sicht der Richterin nicht zu widerlegen. Die Staatsanwaltschaft, die für beide eine Bestrafung gefordert hatte, kann dagegen noch Berufung einlegen.

(RP)
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