Meerbusch Stadt unterstützt Nachtfluggegner

Meerbusch · Ein Antrag des Vereins "Bürger gegen Fluglärm" liegt nun dem Ministerium vor

 "Wir fordern ein rigoroses Einschreiten": Der Bürgerverein will den nächtlichen Flugbetrieb in Düsseldorf stoppen.

"Wir fordern ein rigoroses Einschreiten": Der Bürgerverein will den nächtlichen Flugbetrieb in Düsseldorf stoppen.

Foto: jan popp-sewing

Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" wagt mit einem von der Stadt Meerbusch unterstützten Änderungsantrag der Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf einen neuen Vorstoß beim Landesverkehrsministerium. Ein Rechtsgutachten von Professor Lutz Eiding hat juristisch beleuchtet, ob die Bestimmungen angefochten werden könnten. Eidings Antwort: "Ohne weiteres." "Wir fordern ein rigoroses Einschreiten gegen diese (Missbrauchs-)Praxis der Fluggesellschaften, die den Vorgaben zuwider läuft", heißt es im Antrag.

Dabei stützen sich die Fluglärmgegner zusätzlich auf ein Gutachten über die Gesundheitgefährdung der Nachtflüge. Eine kausale Beziehung zwischen einer Lärmbelastung und Erkrankungen, die vor allem auf Fluglärm in der Nachtzeit zurückgehe, sei wissenschaftlich nachgewiesen. Das Schutzkonzept aber beschränke sich auf Maßnahmen des passiven Schallschutzes. Die bei den Richtwerten vorgenommene Gliederung der Nacht in einen schutzwürdigen und einen weniger schutzwürdigen Teil werde individuellen Schlafgewohnheiten nicht gerecht. Der bisherige Richtwert des Fluglärmpegels entbehre "jeder sachlichen Begründung", schreiben die Fluglärmgegner in ihrem Antrag. "Das Ignorieren dieser Gesichtspunkte ist einer Behörde unwürdig und zudem als rechtswidrig einzustufen"

Der Änderungsantrag verfolgt ein klares Ziel – Ruhe in der Nacht, an mindestens 300 Tagen im Jahr. Die Forderungen: "Planmäßige Starts sind in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit unzulässig. Für verspätete Starts im Fluglinien- oder planmäßigen Bedarfsluftverkehr kann die Luftaufsicht im Einzelfall bis 23 Uhr Ortszeit eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugbetriebes [...] erforderlich ist. Planmäßige Landungen sind von 23 bis 6 Uhr unzulässig."

Wer sich nicht daran nicht hält, soll erhöhte Gebühren zahlen, fordern die Fluglärmgegner: das Doppelte zwischen 22 und 23 Uhr, das Dreifache der bisherigen Gebühren zwischen 23 und 6 Uhr – so, wie es der Koalitionsvertrag ab 1. Januar 2014 bereits vorschreiben wird. "Die bisherige Regelung reißt Tausende von Anwohnern grundlos aus dem Schlaf und belohnt die zu knappen Planungen anstatt sie zu bestrafen", sagt der Vereinsvorsitzende Christoph Lange.

Der Hauptausschuss unterstützte den Antrag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Bürgermeister Dieter Spindler: "Wir sind sogar sehr froh über den Antrag."

(RP)
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