Meerbusch: Straßenreinigung wird teurer, Müllgebühr stabil
VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 11.12.2009Düsseldorf (RPO). Über die angemessene Höhe von Gebühren lässt sich streiten. Über die Rechtmäßigkeit der Kalkulation entscheiden im Zweifel die Gerichte. Politisch gibt es selten Widerspruch, wenn die Verabschiedung der neuen Gebührensätze auf der Tagesordnung stehen. Doch diesmal war es zumindest im Ansatz anders: Die SPD verweigerte ihre Zustimmung zur Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren. Die sollten zwischen knapp zehn und gut 30 Prozent steigen. Ursache: Der Posten der so genannten Inneren Verrechnung sei überdurchschnittlich gestiegen. Das heißt: Der Anteil an den Personalkosten der Stadtverwaltung, den die Gebührenzahler übernehmen müssen, weil sich das Personal im entsprechenden Umfang mit Aufgaben und Fragen der Straßenreinigung beschäftigt hat, ist größer geworden. "Wir haben das auf eine andere Grundlage gestellt", berichtete Stadtkämmerer Helmut Fiebig. Ilse Niederdellmann (SPD) gab sich damit nicht zufrieden. Für die SPD sei das alles nicht nachvollziehbar. Außerdem gab sie zu bedenken, dass es gerade bei der Straßenreinigung große "Unzufriedenheitsäußerungen" aus der Bürgerschaft gebe, weil die Reinigung oftmals unzureichend sei.
Weniger Diskussionsstoff lieferten die Entwässerungsgebühren für Schmutz- und für Niederschlagswasser. Die sollen nämlich von 2,18 auf 2,15 Euro sowie von 1,10 Euro auf 0,98 Euro sinken.
Der Bund der Steuerzahler fordert seit Jahren unentwegt, die kalkulatorischen Kosten, die den Hauptteil an der Gebühr ausmachen, zu überprüfen. So setzt die Stadt auch diesmal wieder für die kalkulatorische Verzinsung einen Zinssatz von sechs Prozent an. Fernab der Realität, wie der Bund der Steuerzahler findet. Die Banken könnten sich ihr Geld für ein Prozent bei der Europäischen Zentralbank leihen, da wisse jeder, wie niedrig erst die Zinsen auf Guthaben seien.
Dass die Stadt unverdrossen vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreibt, ist zweiter Kritikpunkt des Steuerzahlerbundes. In Bayern und Baden-Württemberg sei dies verboten, in Nordrhein-Westfalen rechtlich möglich, aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Unverändert bleiben die Müllgebühren: Eigentlich hätte die Müllgebühr aber sinken müssen. Verwalttungsexperte Heiko Bechert informierte die Ratspolitiker, dass eine vorsorglich eingestellte Kostenposition nun nicht in Anspruch genommen werden müsse. Die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein (EGN) hatte ein Schiedsverfahren gegen den Rhein-Kreis Neuss eingeleitet. Hintergrund: Durch private Papiersammler hat sich für die EGN das Aufkommen von 25 000 Tonnen auf 12 500 Tonnen reduziert. Für jede Tonne geht der EGN eine Pauschale in Höhe von 111,49 Euro verloren. Sie verlangte deshalb die Anpassung der Pauschale. Der Kreis lehnte ab. Die einkalkuliert Rücklage von 1,4 Millionen Euro, so Bechert, müsse nicht in Anspruch genommen werden. Warum der Betrag aber dennoch in der Gebührenkalkulation blieb, erläuterte Bechert mit "Zeitdruck" – rechtlich eine eher schwache Argumentation.
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