Meerbusch Umstrittene EU-Richtlinie betrifft WBM nicht

Meerbusch · Die umstrittene geplante EU-Richtlinie, die Städte und Gemeinden zwingen soll, ihre Wasserversorgung europaweit auszuschreiben, wird Meerbusch voraussichtlich nicht betreffen.

Das bestätigte auf Anfrage eine Sprecherin der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (WBM). Hintergrund: Der Wassersektor der WBM erbringt zu mehr als 80 Prozent Leistungen für die Kommune und ihre Bürger.

Dennoch betrachten die WBM den neuen EU-Richtlinienvorschlag mit Sorge. "Ein solches Verfahren birgt das Risiko, dass global aufgestellte Unternehmen den Zuschlag erhalten, denen eine Gewinnmaximierung vor sozialer Verantwortung oder nachhaltiger Netzentwicklung geht", sagt WBM-Geschäftsführer Albert Lopez.

Als lokaler Wasserversorger legten die WBM Wert auf eine qualifizierte Vorortbeschäftigung und arbeiten mit örtlichen Kooperationspartnern zusammen. "Zudem halten wir den Preis für Trinkwasser seit 2008 stabil", sagt Lopez. "Wir möchten unseren Kunden auch weiterhin ein Lebensmittel von hervorragender Qualität zu günstige Konditionen liefern."

Die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch fordern daher, den Wasserbereich aus der von der EU-Kommission geplanten Konzessionsrichtlinie herauszunehmen und beteiligen sich an der Europäischen Bürgerinitiative. Mittlerweile wurden rund 1,3 Millionen Unterschriften gesammelt. Die Verabschiedung der Richtlinie ist für den Frühherbst geplant. Auch Meerbuschs Politiker schließen sich dem Protest an. Im kommenden Stadtrat soll eine Resolution gegen die EU-Richtlinie verabschiedet werden.

"Die Entscheidung, ob die Leistung in Eigenregie oder unter Mitwirkung eines privaten Partners erbracht werden soll, liegt allein bei den einzelnen Gemeinden", betont Kerstin Streich von der Bonner Vertretung der EU-Kommission. "Die EU-Kommission kann und will an diesem grundlegenden Recht nicht rütteln."

Die Wasserversorgung könne nicht, wie von den WBM gefordert, von der EU-Richtlinie ausgenommen werden. Streich: "Wenn eine Gemeinde entscheidet, private Betreiber ins Spiel zu bringen, muss die Transparenz des Verfahrens sichergestellt sein — deshalb brauchen wir hier Ausschreibungsregeln mit Rechtsklarheit und Rechtsschutz."

(RP/EW)
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