Meerbusch Verfassungsbeschwerde - neues Kapitel im Konverter-Krimi

Meerbusch · Die "Initiative gegen den Doppel-Konverter Osterath" dankte der Verwaltung am Freitag dafür, dass sie nun rechtliche Schritte gegen den geplanten Stromkonverter einleitet.

 2. Dezember 2012: Kundgebung gegen den geplanten Stromkonverter auf dem Kirchplatz in Osterath.

2. Dezember 2012: Kundgebung gegen den geplanten Stromkonverter auf dem Kirchplatz in Osterath.

Foto: Ulli Dackweiler

Eigentlich wollte Meerbuschs Erste Beigeordnete Angelika Mielke-Westerlage am Freitag Vormittag das neue Programm der Volkshochschule Meerbusch vorstellen. Doch dann kam ihr der Bundespräsident dazwischen. Joachim Gauck hat das Netzausbaubeschleunigungsgesetz unterzeichnet — und damit ein neuen Kapitel im Konverter-Krimi eröffnet. Freitagfrüh wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einen Tag später, also heute, tritt es in Kraft. Es sieht vor, dass eine rund 100 000 Quadratmeter große Konverteranlage zwingend ans Umspannwerk Osterath angeschlossen werden muss.

Mielke-Westerlage, die zurzeit den im Urlaub weilenden Bürgermeister vertritt, sagte deshalb ihren Termin bei der VHS ab und nahm Kontakt mit Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei RWP auf. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat im Auftrag der Stadt Meerbusch in den vergangenen Monaten eine Verfassungsbeschwerde gegen das Netzausbaubeschleunigungsgesetz vorbereitet. Mielke-Westerlage bevollmächtigte den Juristen am Freitag, die Klageschrift nun sofort beim höchsten deutschen Gericht einzureichen.

"Das Gesetz sieht einen Eingriff in die Planungshoheit unserer Kommune vor", sagt der Leiter des Meerbuscher Rechtsamts, Heinrich Westerlage. "Grundsätzlich darf der Gesetzgeber das, er darf es aber nicht evident sachwidrig tun." Das aber sei der Fall, weil der Netzverknüpfungspunkt Osterath ohne eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewählt worden sei. "Diese Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber laut EU-Recht und auch nach deutschem Recht zwingend vorgeschrieben", sagt Westerlage. Auch auf eine Alternativenprüfung habe die Bundesnetzagentur verzichtet. Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde seien "sehr offen", erklärte Westerlage. "Wir betreten hier juristisches Neuland." Sie sei aber nicht nur ein juristisches Instrument, sondern auch ein politisches Signal. "Wir zeigen dem Netzbetreiber, dass wir am Ball bleiben, schärfen rechtzeitig unsere Waffen — und zeigen sie auch." Die Stadt Meerbusch habe in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie es zum Schutze ihrer Bürger mit großen Gegnern aufnehme, beispielsweise bei den Themen Flughafen oder A44.

Ausdrückliches Lob zollte die "Initiative gegen den Doppel-Konverter Osterath" der Stadtverwaltung: "Die Initiative dankt der Stadt Meerbusch für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz", sagte Sprecherin Norma Köser-Voitz. Sie kritisierte das Gesetz scharf: "Obwohl die fehlende Alternativenprüfung aller Netzverknüpfungspunkte im Herbst 2012 auch vom Bundesumweltministerium angemahnt wurde, sind die hierdurch bedingten Rechtsverstöße seitens des Gesetzgebers bei Verabschiedung des Gesetzes sehenden Auges in Kauf genommen worden." Gestern Abend informierte die Initiative die Osterather im "Windlicht" über den neuen Stand.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort