Meerbusch Vogelfänger im Vogelparadies

Meerbusch · Spaziergänger aus Strümp befreien am Mönkesweg aus einer Voliere zwei Greifvögel. Tierschützer holen die Polizei und erstatten Anzeige gegen den Besitzer des Grundstücks. Ferner entdecken die Beamten eine Drahtfalle mit einer Amsel als Köder.

Christina und Eckhard Teucht* aus Strümp gehen oft spazieren. Als das Ehepaar diesmal auf dem Mönkesweg in Richtung Bovert unterwegs war, wunderten sie sich über die Geräusche aus einem Taubenschlag. Bei genauerem Hinsehen entdeckten die beiden "offensichtlich gefangene und sehr aufgeregte Greifvögel". Er sei dann seinem Impuls gefolgt, habe die Türe der Voliere geöffnet und die zwei Raubvögel seien davon geflogen, berichtet Teucht. Darüber hinaus fanden die Meerbuscher eine "scharf gestellte" Lebendfalle mit einer toten Amsel als Köder.

In dem 126 Hektar großen Gebiet zwischen Meerbusch-Gymnasium und Bovert leben zahlreiche Vogelarten, darunter 45 besonders geschützte. Das haben Diplom-Biologe Thomas Braun und Kollegin Ursula Scherwaß gutachterlich festgestellt. Als Greifvögel leben dort Turmfalke, Mäusebussard, Rotmilan und Schleiereule. Die Expertise der Fachleute trug dazu bei, dass dieses Gebiet auch als Vogelparadies bezeichnet wird.

Über den Bund für Umwelt und Naturschutz kam die Information zu dem bekannten Meerbuscher Tierschützer Thomas Nachtigal. Der sah sich die Verhältnisse vor Ort an und verständigte die Polizei. "In der illegal aufgestellten Drahtfalle lag neben der widerrechtlich angeeigneten Amsel der Kopf einer Taube und einige Innereien", berichtet er. Die Polizei habe sich geweigert, die "blutbesudelte Falle" sicher zu stellen.

Er habe daraufhin durch Auslösen der Falle mit einem Stock demonstriert, dass der Schnappmechanismus aktiviert gewesen sei. Nachtigal schließt nicht aus, dass die Tauben in der Voliere dazu gehalten werden, um Greifvögel anzulocken und zu fangen. "Der Verkauf zum Beispiel eines Turmfalken kann einige Tausend Euro einbringen", sagt er. Es gebe eine illegale Szene, die Greifvögel halte und sich mit den Tieren schmücke. Entschuldigungen, bei der Falle handele es sich um eine Rattenfalle, greiffen laut Nachtigal ins Leere. Für Ratten seien sowohl Falle als auch Köder ungeeignet. "Das ist eine reine Schutzbehauptung."

Die Akte ist laut einer Sprecherin der Kreispolizeibehörde auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft. Dort werde eine strafrechtliche Einschätzung des Sachverhalts vorgenommen und über das weitere Vorgehen entschieden.

* Name von Redaktion geändert

(RP/rl)
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