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Meerbusch: Warnung vor Alkohol

VON NORBERT STIRKEN - zuletzt aktualisiert: 03.02.2010

Düsseldorf (RPO). Das städtische Jugendamt schreibt zum ersten Mal die Eltern an, um zur Karnevalszeit auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. In der Vergangenheit sind betrunkene Kinder und Jugendliche auffällig geworden.

Alkohol bei Jugendlichen wird eingezogen. Foto: ddp, ddp

Rechtzeitig vor den Karnevalstagen erhalten die Mütter und Väter der Meerbuscher Siebt-, Acht- und Neuntklässler jetzt Post vom städtischen Jugendamt. Mit gutem Grund: In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Zwischenfälle mit betrunkenen Kindern und Jugendlichen gegeben. Unrühmlicher Höhepunkt war die Randale auf der Kemper Allee in Lank-Latum. Anschließend fanden Helfer ein besinnungslos betrunkenes, minderjähriges Mädchen auf dem benachbarten Kinderspielplatz.

Zum ersten Mal warnt die Behörde jetzt in einem Elternbrief nachdrücklich vor den Gefahren und Risiken, die Alkoholkonsum für Minderjährige mit sich bringt. "Wir wollen das Thema gerade jetzt nochmal anstoßen, damit in den Familien darüber gesprochen wird und die Kinder klare Verhaltensregeln bekommen", sagt Peter Annacker, neuer Leiter des Fachbereichs Soziales und Jugend.

Info

Suchtfragen

Alkohol, Tabak, Medikamente, Drogen, Glücksspiel und Essstörungen – süchtiges Verhalten hat viele Ausprägungen. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind in Deutschland 1,6 Millionen Menschen von Alkohol und 1,4 Millionen von Medikamenten abhängig.

Auch in Meerbusch habe die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die Alkohol zu sich nehmen, in den vergangenen Jahren zugenommen. "Oft sind die Eltern hilflos, wenn sie feststellen, dass ihr Sohn oder ihre Tochter zu früh und zu viel Alkohol trinkt." Offene Gespräche, klare Regeln und ein konsequenter Umgang mit der Thematik seien deshalb unerlässlich.

Neben den wichtigsten Passagen aus dem Jugendschutzgesetz liefert der Elternbrief auch praktische Tipps für die Erziehungsberechtigten: "Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und schauen Sie genau hin. Konflikte lassen sich zwar nicht immer vermeiden, aber Sie machen damit deutlich, welches Verhalten Sie nicht akzeptieren!", rät das Jugendamt. Unbedingt reagieren sollten Mütter und Väter, wenn sich Verdachtsmomente erhärten, dass Alkohol an Minderjährige verkauft werde. Die Empfehlung hier: Unbedingt Anzeige erstatten. Auch Wirte sollten bei Problemen gezielt angesprochen werden. Annacker: "Bei jeder Veranstaltung muss es nach dem Gaststättengesetz ein alkoholfreies Getränk geben, das bei gleicher Menge nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk ist." Ratsam sei es zudem, auch mit anderen Eltern über das Thema Jugendschutz zu sprechen. Gemeinsam falle es oft leichter, den Jugendlichen den Ernst der Angelegenheit zu vermitteln. Wichtig ist es laut Jugendamt auch, minderjährige Kinder rechtzeitig von Veranstaltungen abzuholen und dabei die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unmissverständlich einzuhalten. "Wir Erwachsenen müssen Vorbild sein", sagt Peter Annacker. "Das bewirkt mehr als tausend Worte."

Was sagt das Jugendschutzgesetz? Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol überhaupt nicht gestattet. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein und Bier gestattet. Der Kauf und Konsum von brandweinhaltigen Getränken (zum Beispiel Schnaps, Liköre, Alkopops) ist nicht gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf Festen oder in Gaststätten aufhalten. Zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt alleine bis 24 Uhr gestattet. Frage des Tages

Quelle: RP

 
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